Postulat
Giezendanner fordert vom Bundesrat Schutz vor Denunziantentum

Der Fall des Automobilisten, der nur aufgrund der Anzeige eines anderen Verkehrsteilnehmers den Führerausweis abgeben musste, brachte Ulrich Giezendanner im Juli in Rage. Wie angekündigt hat der SVP-Nationalrat nun in Bern ein Postulat eingereicht.

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Ulrich Giezendanner will eine andere Rechtspraxis und fordert in einem Postulat nun vom Bundesrat eine Änderung des Strassenverkehrsgesetzes.

Ulrich Giezendanner will eine andere Rechtspraxis und fordert in einem Postulat nun vom Bundesrat eine Änderung des Strassenverkehrsgesetzes.

AZ

Ende Juli berichtete die az über den Fall eines Fricktaler Automobilisten, der vom Staatsanwalt eine bedingte Geldstrafe von 5600 Franken und eine Busse von 800 Franken sowie vom Strassenverkehrsamt fünf Monate Ausweisentzug für ungenügenden Abstand und Rechtsüberholen auf der Autobahn aufgebrummt bekam.

Es war zu keinem Unfall gekommen, entsprechend gab es auch keine Tatbestandsaufnahme und keine weiteren Zeugen. Das Urteil erfolgte einzig aufgrund der Anzeige eines anderen Verkehrsteilnehmers.

Sein Anwalt riet dem Mann ab, die Strafe anzufechten, in solchen Fällen sei es so gut wie aussichtslos, einer Verurteilung zu entgehen.

Der Bericht brachte SVP-Nationalrat Ulrich Giezendanner in Rage. Das Prinzip «im Zweifel für den Angeklagten» habe auch im Strassenverkehrsrecht zu gelten. Es gehe nicht an, mit einer falschen Rechtspraxis das Denunziantentum zu fördern. Er werde auf jeden Fall in Bundesbern vorstellig, kündete Giezendanner an.

Und er hat Wort gehalten. In einem Postulat fordert er nun vom Bundesrat eine Änderung des Strassenverkehrsgesetzes. Dort soll festgehalten werden, dass die Anzeige des einen Motorfahrzeuglenkers gegen einen anderen ohne weiter gesicherte Beweislage nicht mehr zu einem Ausweisentzug führen darf und es für eine gerichtliche Verurteilung mindestens weitere Zeugen braucht. (mou)