Asylwesen
Gewisse Flüchtlinge erhalten zu wenig Geld vom Kanton – das soll sich nun ändern

Die Aargauer Praxis ist widerrechtlich. Das hält der kantonale Sozialdienst in einer Nachricht fest. Nun wird per Oktober angepasst und mehr Geld ausgezahlt.

Noemi Lea Landolt
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Anerkannte und vorläufig aufgenommene Flüchtlinge sind bei der Sozialhilfe Schweizerinnen und Schweizer gleichgestellt.

Anerkannte und vorläufig aufgenommene Flüchtlinge sind bei der Sozialhilfe Schweizerinnen und Schweizer gleichgestellt.

Annika Buetschi

Wer in einer Asylunterkunft lebt, erhält im Aargau neun Franken pro Tag. Unabhängig vom Aufenthaltsstatus. Diese Praxis verstösst gegen Bundesrecht. Denn nicht die Wohnsi­tuation entscheidet darüber, wie viel Geld jemand bekommt, sondern der Aufenthaltsstatus einer Person. Anerkannte und vorläufig aufgenommene Flüchtlinge sind bei der Sozialhilfe Schweizerinnen und Schweizer gleichgestellt. Ihnen stünde also mehr Geld zu, als Personen im Asylverfahren oder vorläufig aufgenommenen Ausländern.

Dass die bisherige Praxis widerrechtlich ist, hält der kantonale Sozialdienst in seinem Newsmail vom Mittwoch selbst fest. Darin heisst es: «Diese Praxis entspricht nicht den rechtlichen Grundlagen.» Deshalb soll ab Oktober allen anerkannten und vorläufig aufgenommenen Flüchtlingen in Asylunterkünften ein «der tatsächlichen Situation angepasster Grundbedarf gemäss den Ansätzen der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (Skos) ausgerichtet werden».

Die neue Regel betrifft fast 200 Flüchtlinge

Die betroffenen Personen – Ende Juni lebten 186 anerkannte und vorläufig aufgenommene Flüchtlinge in Asylunterkünften – würden ab Oktober mehr Geld erhalten, teilt das Departement Gesundheit und Soziales (DGS) auf Anfrage mit. Der effektiv ausbezahlte Betrag werde jedoch etwas tiefer sein als die Sozialhilfe gemäss Skos. Dies deshalb, weil den Flüchtlingen in den Unterkünften Dienstleistungen und Waren zur Verfügung gestellt werden. Wie viel mehr Geld die Flüchtlinge erhalten, kann das Departement noch nicht sagen. Noch unklar ist auch, ob den Personen, die in der Vergangenheit zu wenig Geld erhalten haben, dieses nachträglich ausbezahlt wird. Die DGS-interne Arbeitsgruppe habe noch nicht abschliessend geklärt, ob ein Ausgleich gemacht werde und wie dieser aussehen könnte.

Aargauer Praxis war schon vor 14 Jahren ein Thema

Der Verein Netzwerk Asyl Aargau hat immer wieder auf das Thema aufmerksam gemacht, das erste Mal im Oktober 2006. In einem Brief an den kantonalen Sozialdienst schrieb der Verein: «Immer wieder treffen wir anerkannte Flüchtlinge mit B-Bewilligung an, die mangels Wohnung immer noch in einer kantonalen Unterkunft leben. Offenbar erhalten sie nicht die Sozialhilfegelder, auf die sie ein Anrecht hätten.» Netzwerk Asyl wollte damals wissen, auf welcher Rechtsgrundlage dieser Entscheid basiere.

Der damalige Abteilungsleiter antwortete, anerkannte Flüchtlinge hätten ab Entscheiddatum Anspruch auf Inländergleichbehandlung. Da der Kanton in einer Unterkunft aber für verschiedene Ausgabenpositionen aufkomme, etwa die Stromkosten, sei der Grundbedarf zu kürzen. Der Abteilungsleiter hielt damals fest, dass der Sozialdienst «solche Personen in sachgerechtem, genügendem Umfang und gemäss den Skos-Richtlinien» unterstütze.

Hat der Kanton finanziell profitiert?

Für SP-Grossrätin Lea Schmidmeister stellt sich bei der widerrechtlichen Praxis vor allem eine Frage: «Hat der Kanton finanziell profitiert? Und falls ja: Wohin ist das Geld geflossen?» Das DGS teilt mit, die Mittel würden für den Betreuungs- und Verwaltungsaufwand eingesetzt; dazu gehört etwa die Hilfe bei der Wohnungssuche. Unter dem Strich gebe der Kanton im Asyl- und Flüchtlingsbereich deutlich mehr aus, als er einnehme.