Ärztemangel im Aargau
Gesundheitsversorgung in Gefahr: Nationalratskommission will eine Ausnahmeregel

Seit Anfang Jahr dürfen nur noch Ärztinnen und Ärzte eine Praxis eröffnen und über die Krankenkasse abrechnen, die mindestens drei Jahre an einer schweizerischen Ausbildungsstätte gearbeitet haben. Der Kanton Aargau kritisierte die neue Regel. In Bern wird über eine Ausnahme diskutiert.

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Die Bundesregel sieht selbst bei Unterversorgung keine Ausnahmen vor – das will die Gesundheitskommission des Nationalrats ändern.

Die Bundesregel sieht selbst bei Unterversorgung keine Ausnahmen vor – das will die Gesundheitskommission des Nationalrats ändern.

Raphael Rohner

Wegen einer neuen, strengeren Bundesregel macht sich Barbara Hürlimann, Leiterin der kantonalen Abteilung Gesundheit, Sorgen um die gesundheitliche Versorgung im Kanton Aargau. Seit Anfang Jahr dürfen Ärztinnen und Ärzte, die nicht mindestens drei Jahre in einer Weiterbildungsstätte in der Schweiz tätig waren, keine Praxis mehr eröffnen. Hürlimann befürchtet, dass die neue Regel insbesondere im Bereich der medizinischen Grundversorgung die bereits angespannte Lage zusätzlich verschärfen wird.

Die neue Regel gilt nämlich auch für die Hausarztmedizin oder Kinder- und Jugendpsychiatrie, wo bereits heute eine Unterversorgung besteht. Zwar gibt es bei den Hausärztinnen, Kinderärzten oder Psychiaterinnen aktuell noch eine kantonale Ausnahmeverordnung. Diese gilt aber nur noch bis Ende Juni 2023.

Ausnahme bei Unterversorgung

Nebst der kantonalen Gesundheitschefin ist auch die Gesundheitskommission des Nationalrats der Ansicht, dass die neue Regel zu einer ärztlichen Unterversorgung in gewissen Fachgebieten führen könnte. Ende Mai hat die Kommission einstimmig bei einer Enthaltung eine parlamentarische Initiative beschlossen.

Sie wird nun eine Vorlage ausarbeiten, um eine ärztliche Unterversorgung zu vermeiden. Konkret will die Gesundheitskommission des Nationalrats Ausnahmen ermöglichen, wenn in einem Gebiet eine nachgewiesene Unterversorgung besteht. In solchen Fällen soll gemäss der Kommission von der Drei-Jahre-Regel abgewichen werden können. (nla)