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Kanton Aargau
In den Ballungsräumen im Ostaargau wird eine weitere Verkehrszunahme erwartet. Jetzt legt der Kanton dar, wie er Entlastungsmassnahmen mit verschiedenen Geschwindigkeiten angehen will. Im Raum Brugg-Windisch soll es rascher vorangehen als im Raum Baden-Wettingen und im Unteren Aaretal, wo noch viele Fragen offen sind.
Für den Ostaargau wurde vom Kanton ein regionales Gesamtverkehrskonzept erarbeitet, bekannt unter dem Kürzel Oase. Zu seinen Vorschlägen hat vor einem Jahr eine Anhörung stattgefunden. In Kenntnis der zum Teil sehr kontroversen Ergebnisse, gerade im Raum Baden/Wettingen und im Siggenthal, hat die Regierung über das weitere Vorgehen entschieden. Sie hält am Konzept im Sinne einer Masterplanung fest.
In einer Botschaft beantragt sie jetzt dem Grossen Rat, die wichtigen Infrastrukturelemente für das Velo und den motorisierten Individualverkehr im Raum Brugg-Windisch wie vorgesehen im Richtplan auf die Stufe Festsetzung anzuheben. Da hier aber weitere Abstimmungen insbesondere mit kommunalen Stadtentwicklungsprojekten folgen, beantragt sie noch keinen Projektierungskredit für die Zentrumsentlastung.
Die grossen Infrastrukturen im Raum Baden-Wettingen sollen gestützt auf die Anhörungsergebnisse im Richtplan vorerst auf der Stufe Zwischenergebnis bleiben. Hier seien gemeinsam mit den betroffenen Gemeinden weitere Abklärungen nötig, heisst es dazu in einer Mitteilung. Die Planungen zur Verkehrsachse von Koblenz durch das Untere Aaretal werden parallel weitergeführt.
Das Gesamtverkehrskonzept im Raum Brugg-Windisch soll mit folgenden Elementen im Richtplan auf den Koordinationsstand Festsetzung angehoben werden:
- Zentrumsentlastung Brugg/Windisch inklusive Weiterentwicklung/Optimierung des benachbarten Kantonsstrassennetzes:
- Velovorzugsroute Abschnitt Brugg-Windisch-Gemeindegrenze Gebenstorf/Turgi als Bestandteil der zukünftigen Velovorzugsroute Neuenhof–Baden–Brugg:
- Velohauptverbindungen auf dem Gemeindegebiet von Brugg, Windisch, Hausen mit ausgewählten Abschnitten als Ergänzung des kantonalen Radroutennetzes.
Nach der Festsetzung der kantonalen Vorhaben soll in einem nächsten Schritt das kommunale Projekt «Stadtraum Bahnhof Brugg Windisch» durch Brugg und Windisch weiterbearbeitet werden. Dieses werde dann gegenseitig mit den kantonalen Massnahmen des Gesamtverkehrskonzepts – insbesondere mit der Zentrumsentlastung – abgestimmt, heisst es dazu weiter. Dagegen wird der Kanton «nicht wie vorgesehen den Kredit für die Projektierung der Zentrumsentlastung Brugg/Windisch bereits jetzt beschaffen». Dieser soll schätzungsweise im Jahr 2024 nach der bereits erwähnten Abstimmungsphase dem Kantonsparlament beantragt werden.
Die öffentliche Anhörung zeigte für den Raum Baden-Wettingen laut Regierung drei wichtige Vorbehalte:
- Das Siggenthal befürchtet eine sehr hohe Verkehrsbelastung und fordert deshalb ebenfalls eine bessere Verkehrsentlastung.
- Die Badener Hochbrücke soll auch künftig mit dem Auto befahrbar sein. Damit stellt sich auch die Frage nach der Notwendigkeit einer neuen Limmatbrücke zwischen Baden und Wettingen.
- Und es wird befürchtet, dass der Grenzverkehr und Schwerverkehr im Unteren Aaretal und im Siggenthal weiter stark zunimmt.
Der Regierungsrat schlägt deshalb vor, dass die geplante Zentrumsentlastung Baden, die Umnutzung der Hochbrücke und die neue Limmatbrücke im Richtplan unverändert auf Stufe Zwischenergebnis bleiben. Die Veloinfrastrukturen dagegen werden neu auf die Stufe Zwischenergebnis angehoben. Damit sollen alle wichtigen Elemente in diesem Raum inklusive der Weiterführung der Limmattalbahn zusammen bis zur Festsetzung im Richtplan weiterentwickelt werden können.
Als Ausnahme soll hingegen nach dem Willen der Regierung der Velosteg Sulperg-Rüsler zwischen Neuenhof und Würenlos gelten. Er soll bereits im Richtplan festgesetzt werden, damit die Agglomerationsbeiträge des Bundes gesichert werden können.
Im Raum Baden-Wettingen soll die Planung der Massnahmen mit Einbezug der betroffenen Gemeinden (Neuenhof, Wettingen, Baden, Ennetbaden, Obersiggenthal, Untersiggenthal, Turgi, Ehrendingen, Freienwil) und des Regionalplanungsverbands fortgesetzt werden. In einem ersten Schritt, so das Ziel der Regierung, soll dabei «eine gemeinsame Haltung zur Projektorganisation und zu den Grundlagen, insbesondere den Verkehrszahlen, geschaffen werden». Die Zusammenarbeit mit den Gemeinden und Regionalplanungsverbänden werde in den nachgelagerten Verfahren intensiviert, heisst es weiter.
Die Aufarbeitung der Verkehrsentwicklung am Grenzübergang Koblenz mit Fokus Schwerverkehr sowie die Koordination mit den weiteren Planungen im Raum Unteres Aaretal und Zurzibiet ist laut Regierungsbotschaft ab 2021 in Zusammenarbeit mit den betroffenen Gemeinden vorgesehen. Diese Vertiefung soll als eigenständige Planung parallel zu den Planungsschritten im Raum Baden durchgeführt und koordiniert werden.
Der Richtplan legt konkret fest, wie sich der Kanton Aargau räumlich entwickeln soll, im Sinne einer kantonalen Raumentwicklungsstrategie. Er bestimmt die Richtung der weiteren Planung und Zusammenarbeit durch seine Anweisungen mit den Gemeinden, dem Bund, den Nachbarkantonen und dem benachbarten Ausland. Er ist für alle Behörden verbindlich. Je grösser die räumliche Wirkung eines Vorhabens ist, desto grösser ist sein Koordinationsbedarf und braucht im Richtplan eine Steuerung. Im Zentrum dabei steht die räumliche Abstimmung eines Vorhabens – z. B. die Klärung des Bedarfs, die Eignung des Standortes und die grundsätzliche Machbarkeit – auf Stufe Richtplan. Hierüber gibt der sogenannte Koordinationsstand Auskunft: Vororientierung steht für Vorhaben, die erst im Ansatz bekannt sind und von denen nur grobe Vorstellungen bestehen. Zwischenergebnis steht für Vorhaben, deren räumliche Abstimmung begonnen hat, bei denen noch weitere räumliche Abklärungen nötig sind. Festsetzung steht für Vorhaben, die räumlich abgestimmt sind.