Bremgarten
Gericht prüft Vorwürfe: Haben drei Gefängniswärter einen Häftling misshandelt?

Haben drei Wärter einen Häftling in einem Aargauer Bezirksgefängnis misshandelt und beschimpft? Oder war ihr Verhalten richtig und der Gefangene wurde korrekt behandelt? Diese Frage muss heute Dienstag das Bezirksgericht Bremgarten klären. Die Aussagen der Beteiligten widersprechen sich massiv.

Fabian Hägler
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Bei einer Zellenverlegung begann für den Häftling die mutmassliche Misshandlung. (Symbolbild)

Bei einer Zellenverlegung begann für den Häftling die mutmassliche Misshandlung. (Symbolbild)

Keystone

Der Fall liegt rund fünf Jahre zurück und ereignete sich in einem Bezirksgefängnis im Aargau. Gemäss der Anklageschrift sollen drei Vollzugsangestellte, darunter der Leiter und der stellvertretende Leiter des Gefängnisses, am 12. Dezember 2015 einen Gefangenen misshandelt und beschimpft haben.

Der Insasse beschreibt die Vorfälle bei der Befragung vor dem Bezirksgericht Bremgarten sehr detailliert – ein Polizist, der damals dabei war, sagt hingegen aus, die Gefängniswärter hätten sich korrekt verhalten.

Zu enge Fesseln angelegt

Laut der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft und den Aussagen des Gefangenen wollte der Insasse damals in eine andere Zelle verlegt werden, um einen Konflikt mit seinem Zellengenossen zu verhindern. Der Mann wurde in eine andere Zelle verlegt, laut seiner Aussage und der Anklageschrift seien ihm danach aber seine Medikamente verweigert worden.

Er habe daraufhin den Notfallknopf betätigt und geläutet – kurze Zeit später seien drei Wärter vor seiner Zelle gestanden. Sie hätten ihn an Händen und Füssen gefesselt und in die Arrestzelle im Keller gebracht. Dabei sollen sie die Fesseln sehr eng angezogen, ihm Schmerzen zugefügt und ihn zu Boden gedrückt haben.

Vom Gefängnisleiter beschimpft

Laut der Anklage und der Aussage des Gefangenen soll ihn ein Wärter auch am Hals gewürgt haben. Dabei sei der Polizist eingeschritten, später sei der Insasse gefesselt in die Arrestzelle gesperrt worden. Dort habe ihn der Gefängnisleiter als «Arschloch» und «Scheissausländer» bezeichnet, zudem habe man ihm einen engen Boxhelm angezogen und seine Hände und Füsse zusammengekettet.

Als der Gefangene fragte, weshalb man ihn so behandelte, soll ihm der Gefängnisleiter gesagt haben, dies passiere, weil der Insasse in einem Brief an das Amt für Justizvollzug die Verhältnisse im Gefängnis kritisiert habe.

Polizist stellt Situation anders dar

Ganz anders schilderte ein Kantonspolizist, der bei der Verlegung des Gefangenen vor fünf Jahren dabei war, den Vorfall. Der Polizist sagte, die Vollzugsangestellten hätten korrekt gehandelt, der Insasse sei zwar gefesselt worden, die Handschellen und Fussfesseln seien aber nicht zu eng gewesen.

Laut seinen Aussagen soll der Gefangene insgesamt 80-mal den Alarmknopf betätigt haben. Der Gefangene habe sich gewehrt, als der Wärter ihm die Fussfesseln anlegen wollte und dem Vollzugsbeamten mit den gefesselten Händen einen Schlag versetzt.

Laut dem Polizisten wurde der Gefangene nicht gewürgt, dies sei schlicht nicht wahr. Der Polizist betonte, er würde so etwas nie zulassen und sofort einschreiten, wenn dies passieren würde. Weil sich der Insasse wehrte, habe er selber die Führung übernommen und den Gefangenen in die Arrestzelle geführt, sagte der Polizist. Dort habe man dem Mann die Fesseln abgenommen, zuvor habe der Insasse nie nach Medikamenten verlangt.

Der Polizist sagte zusammenfassend, aus seiner Sicht sei bei diesem Vorfall alles korrekt abgelaufen, er selber hätte nichts anders gemacht als die Vollzugsbeamten.

Prozessbeginn wegen Schnee und Stau verzögert

Der Prozessbeginn in Bremgarten hatte sich aufgrund eines grösseren Staus nach dem ersten Schnee dieses Winters um eine Stunde verzögert. Bis kurz vor dem Mittag wurden der Gefangene, der die drei Gefängniswärter angezeigt hat, und der Polizist als Zeuge befragt. Als nächstes werden die drei Beschuldigten befragt, denen Amtsmissbrauch, Beschimpfung, versuchte einfache Körperverletzung und Tätlichkeiten vorgeworfen werden.

Danach folgen die Plädoyers der Staatsanwältin, der drei Verteidiger der Angeklagten und des Anwalts des Gefangenen. Ob Einzelrichterin Corinne Moser noch heute Dienstag ein Urteil sprechen kann, ist derzeit offen und hängt vom Prozessverlauf ab.