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Kanton Aargau
Für viele Autofahrer wäre das ein Albtraum: Auf der Autobahn kommt einem ein Fahrzeug auf der falschen Spur entgegen. Roland Pfister, Kommunikationschef der Kantonspolizei Aargau, erklärt, wie man sich in einem solchen Fall am besten verhält.
Geisterfahrten seien jedesmal eine sehr grosse Gefahr, egal ob sie absichtlich auf die falsche Spur geraten oder nicht, erklärt Roland Pfister, Kommunikationschef der Kantonspolizei Aargau. Ein entgegenkommender Geisterfahrer sei für einen Automobilisten «etwas vom Schlimmsten, weil man nicht damit rechnet».
Der Fall der Serbin ist dagegen eine Seltenheit. Einerseits, weil die Mehrheit der Geisterfahrer unabsichtlich auf die falsche Spur gerät. Andererseits, weil es im Aargau grundsätzlich wenige Geisterfahrten gibt – und noch weniger Unfälle, die von den Geisterfahrern verursacht werden. Die Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU) spricht von schweizweit durchschnittlich 14 Unfällen pro Jahr. Daher wären Geisterfahrer für 7 Schwerverletzte und 2 Getötete pro Jahr verantwortlich (Durchschnitt 2011 bis 2014). Die Kantonspolizei Aargau führt indes keine Statistik zu Falschfahrern. Pfister spricht von schätzungsweise einem halben Dutzend Fällen pro Jahr. Doch er bemerkt: «Solche Einzelfälle sind umso gefährlicher.»
Gemäss der Beratungsstelle für Unfallverhütung wird die tatsächliche Gefahr durch Geisterfahrer also «überschätzt». Für eine mögliche Erklärung hält das BFU, dass am Radio öfters vor Falschfahrern gewarnt wird, als dass diese für Unfälle verantwortlich sind (Verhältnis 1:11).
- Hören Sie Radio und schalten Sie die Verkehrsmeldungen immer ein.
- Falls eine Meldung über einen Geisterfahrer erfolgt, befolgen Sie die Empfehlungen (rechts fahren, nicht überholen).
- Melden Sie unverzüglich der Polizei, falls Sie einen Geisterfahrer sichten.
Bei einem kleinen Teil der Geisterfahrer handelt es sich laut Pfister um Ortsunkundige. Schlagzeilen machte etwa ein 49-jähriger Tunesier, der Anfang 2013 als Geisterfahrer von Liestal in Richtung Norwegen fahren wollte. Meistens sind Falschfahrer aber laut Polizei-Medienchef Pfister betagte Personen, welche die Verkehrssituation falsch einschätzen oder die grundsätzlich zu wenig Fahrpraxis haben. Vor knapp zwei Jahren liess sich ein 77-Jähriger von der Grenzwache verfolgen – diese auf der korrekten, er auf der falschen Fahrspur. Erst bei seinem zweiten Versuch, den Autobahnzoll zu überqueren, konnte er gestoppt werden.
Laut BFU beginnen Geisterfahrten nicht nur mit dem Einbiegen auf die Autobahn über eine Ausfahrt. Etwa gleich viele Falschfahrer wenden einfach auf der Autobahn und fahren gegen den Verkehr. Deshalb schreibt das BFU, dass die bauliche Sanierung aller Ein- und Ausfahrten von Autobahnen nur eine beschränkte Wirkung hätte. Also fahren nicht nur Senioren, Betrunkene und Suizidgefährdete gegen den Verkehr, sondern auch hie und da Personen, die blindlings auf ihr Navigationsgerät vertrauen – und wenn aufgefordert mitten auf der Autobahn wenden, zum Beispiel bei einem Unfall auf der A2 im Kanton Uri: Beim Unfall im Dezember 2018 blieb es bei einem Sachschaden von 24'000 Franken.
Übrigens sind nicht nur Automobilisten als Geisterfahrer unterwegs. Im Juli 2018 stoppte die Kantonspolizei Wallis einen Afghanen, der mit seinem Velo auf der falschen Spur fuhr – in einer Tunnelgallerie auf der Autobahn.
Die Dunkelziffer von Geisterfahrten schätzt Pfister als hoch ein. Oftmals kann die Polizei die falschfahrenden Automobilisten nicht mehr ausfindig machen und anhalten, weil diese ihr Fehlverhalten von selbst merken und wenden oder die nächste Ausfahrt nehmen. Pfister fügt an: «Ausserdem ist man an vielen Orten im Aargau auf der Autobahn in zehn, fünfzehn Minuten in einem anderen Kanton». Wo der Kompetenzenbereich der Aargauer Polizisten endet.
Sollte man selbst einmal versehentlich als Geisterfahrer unterwegs sein, rät Pfister, sofort auf dem Pannenstreifen anzuhalten und die Polizei anzurufen. Denn nur diese könne die Situation entschärfen und ändern, schliesslich stehe man als Geisterfahrer auch auf dem Pannenstreifen immer noch in der falschen Fahrtrichtung.
Falls ein Geisterfahrer entgegenkommt, solle man ebenfalls sofort auf dem Pannenstreifen anhalten, um eine Kollision zu verhindern, und durch den Polizeinotruf 117 Meldung erstatten. Wichtig sei, dass man dabei möglichst präzise Angaben mache, etwa zu Marke, Farbe und Kontrollschild des falsch fahrenden Fahrzeuges. Auch der eigene Standort sei möglichst genau zu beschreiben, am besten mit der Kilometerangabe von der Leitplanke.
Wenn der Polizei dennoch ein Geisterfahrer ins Netz geht, nimmt diese ihm den Fahrausweis zuhanden des Strassenverkehrsamts ab und erstattet Anzeige wegen einer groben Verletzung der Verkehrsregeln. Somit kommt ein Administrativverfahren ins Rollen, ähnlich wie beim Überfahren einer durchgezogenen Sicherheitslinie oder dem Rechts-Überholen auf der Autobahn. Das Strassenverkehrsamt entscheidet über einen allfälligen Ausweisentzug. Für die rechtlichen Konsequenzen einer Geisterfahrt ist die Staatsanwaltschaft zuständig. Pfister sagt nur soviel: «Allein mit einer Busse ist es nicht erledigt.»