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Aargau
Kanton Aargau
Der Regierungsrat hat zu möglichen Standorten der Oberflächenanlagen für ein geologisches Tiefenlager im potentiellen Standortgebiet Jura Ost Stellung genommen. Er stellt dazu Forderungen und will eigentlich kein geologisches Tiefenlager im Aargau.
(phh) Aktuell läuft die dritte und letzte Etappe der Standortsuche für ein geologisches Tiefenlager. Noch in der Auswahl sind: Jura Ost (AG), Nördlich Lägern (ZH, AG) und Zürich Nordost (ZH, TG). Die Entscheidung gibt die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) erst nächstes Jahr bekannt. Der Aargauer Regierungsrat hat nun dazu Stellung bezogen.
Eigentlich will der Regierungsrat kein Tiefenlager auf Aargauer Kantonsgebiet. Schon heute trage der Kanton überproportional hohe Lasten für die ganze Schweiz, wie etwa die Stromproduktion aus Kernkraftwerken, das Zwischenlager Würenlingen (Zwilag) oder die sehr hohe Verkehrsbelastung auf Strasse und Schiene. Eine weitere Belastung könne dem Kanton Aargau deshalb nicht zugemutet werden.
Trotzdem ist der Regierungsrat aber bereit, im Standortauswahlverfahren konstruktiv mitzuarbeiten. Langfristige Sicherheit habe allerdings oberste Priorität, wie es in der Stellungnahme heisst. Politische Gründe oder andere Aspekte, die nicht sicherheitsrelevant sind, dürften bei der Standortwahl keine Rolle spielen.
Für ein unterirdisches Tiefenlager sind auch Bauten an der Erdoberfläche notwendig, wie etwa ein Zugang zum Lagertunnel. Für diese Oberflächeninfrastruktur im Standortgebiet Jura Ost, das vollständig im Aargau liegt, hat das Nagra mehrere Vorschläge ausgearbeitet.
Die Aargauer Gemeinden Fisibach, Schneisingen und Siglistorf sind zwar Teil des potentiellen Standortgebiets Nördlich Lägern. Die gesamte Oberflächeninfrastruktur ist aber auf Gebiet des Kantons Zürich geplant.
Zu den Standortvorschlägen der Nagra zur Oberflächeninfrastruktur stellt der Regierungsrat verschiedene Forderungen. Der Kanton weist auf diverse Nutzungskonflikte und Schutzinteressen hin, für die Lösungen entwickelt werden müssen. Neben dem Wildtierkorridor Böttstein-Villigen oder dem Auenschutzpark Klingnauer Stausee betrifft dies beispielsweise auch:
Das Bundesamt für Energie (BFE) hat die Standortkantone aufgefordert, ihre Positionierungen zu den Vorschlägen der Nagra einzureichen – was der Aargau nun getan hat. Anschliessend nehmen die beteiligten Regionalkonferenzen im 2. bis 3. Quartal 2021 zu diesem Thema Stellung. Die Nagra gibt schliesslich 2022 ihre Standortwahl bekannt und reicht für die gewählten Standorte Ende 2024 Rahmenbewilligungsgesuche ein. Diese werden anschliessend von den Behörden geprüft. 2029 entscheidet dann der Bundesrat über die Bewilligung der Gesuche. Möglich sind auch mehrere Standorte für die beiden Lagertypen «Schwach- und mittelaktive Abfälle» und «Hochaktive Abfälle» sowie ein einziger Kombistandort für beide Lagertypen.