Verkehr
Für mehr Sicherheit: Kanton saniert weitere 200 Fussgängerstreifen

Die Sanierung der 50 schlimmsten Fussgängerstreifen im Aargau ist im Gang. Und bereits plant der Kanton die Sanierung von 200 weiteren Fussgängerstreifen, die als «mangelhaft, aber nicht akut» eingeschätzt werden.

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Der Kanton will bis 2017 weitere 200 Fussgängerstreifen sanieren.

Der Kanton will bis 2017 weitere 200 Fussgängerstreifen sanieren.

Die 50 schlimmsten Aargauer Fussgängerstreifen und Querungsstellen – also Übergänge über die Strasse ausserorts, wo es nur eine Mittelinsel, aber keinen Fussgängerstreifen gibt – sollen bald gesichert sein. «In Zusammenarbeit mit den Gemeinden sind diese Verbesserungen im Gang», sagt Kantonsingenieur Rolf H. Meier.

«Mangelhaft, aber nicht akut»

Bereits vor zwei Jahren startete der Kanton damit, sämtliche 1650 Fussgängerstreifen und Querungsstellen auf Kantonsstrassen zu überprüfen. Während 1400 Fussgängerstreifen als gut beurteilt wurden, stellte der Kanton bei 50 Streifen Mängel fest, «die sofortige Massnahmen erfordern», wie Meier erklärt.

Die häufigsten Gründe für eine Sanierung seien eingeschränkte Sichtweiten – beispielsweise durch Büsche –, fehlende oder mangelhafte Markierungen sowie die fehlende Beleuchtung oder Signalisation.

Im Rahmen der Überprüfung habe der Kanton 200 weitere Fussgängerstreifen als «zwar mangelhaft, aber nicht akut» beurteilt, sagt Meier.

Bis 2017 Sanierung abgeschlossen

Die Priorität bei der Sanierung sei deshalb nicht so hoch gesetzt worden, sagt Meier. Jetzt aber ist es soweit: Auch diese 200 Fussgängerstreifen sollen saniert werden. «Die Sanierung wird im Rahmen verschiedener Verkehrsprojekte durchgeführt», sagt Meier.

Ziel ist, dass bis 2017 sämtliche Fussgängerstreifen und Querungsstellen saniert sind. «Der Zeitplan hängt auch stark von den verschiedenen Projekten ab, während derer die Fussgängerstreifen verbessert werden», erklärt Meier.

Bisher noch kein Streifen aufgehoben

Zur Diskussion steht dabei auch die Aufhebung einiger Fussgängerstreifen. So weit sei es bisher noch nirgends gekommen, sagt Rolf H. Meier. Das Bundesamt für Strassen (Astra) arbeitet zurzeit die Bestimmungen für Fussgängerstreifen aus – und damit auch die Kriterien für eine Aufhebung.

Meier nennt zwei Beispiele für Kriterien, die zu einer Aufhebung führen werden: Einerseits auf vielbefahrenen Strassen, die nur von wenigen Fussgängern gequert werden. Andererseits Fussgängerstreifen, die in neu geschaffenen Begegnungszonen liegen, wo motorisierte Verkehrsteilnehmer und Fussgänger ohnehin gleichberechtigt seien.