Diese Woche jährte sich die Einführung des Rauchverbots zum zweiten Mal. Noch immer halten sich aber nicht alle Wirte daran. Das Amt für Verbraucherschutz reichte gegen 34 Gastrobetriebe Strafanzeige ein, oft sind es kleine Betriebe auf dem Land.
Zum Vergleich: 2010 wurden noch 42 Betriebe verzeigt. Im selben Zeitraum kam es zu 327 Beanstandungen. 2011 wurde die Zahl der Beanstandungen nicht mehr erfasst. Als Grund für die leichte Verbesserung nennt Thomas Stadelmann, Leiter des zuständigen Lebensmittelinspektorats vom Amt für Verbraucherschutz (AVS), die verbesserte Kenntnis der Rechtslage unter den Wirten. Die anfängliche Unsicherheit nach Einführung des Rauchverbots ist verschwunden.
Hinweise von Gästen und Konkurrenten
Unter den 34 verzeigten Gastrobetrieben befinden sich 12 Restaurants «Dabei handelt es sich vor allem um kleine, ländliche Betriebe, für die sich die Installation eines Fumoirs kaum lohnt», erklärt Thomas Stadelmann. «Bei einem normalen, gutgehenden Restaurant kommt es äusserst selten zu Verstössen.»
Weitere 11 Anzeigen hat das AVS gegen Bar- und Clublokale eingereicht. Dass hier das Rauchverbot mittlerweile wieder etwas lockerer gehandhabt wird, wie dies jüngst in den Medien über andere Regionen der Schweiz zu lesen war, kann Thomas Stadelmann nicht bestätigen. «Solche Geschichten hören wir immer wieder. Bisher haben wir aber keinen grossen Missbrauch festgestellt.»
Die vereinzelten Hinweise stammten von Gästen, von Konkurrenten aus dem Gastgewerbe oder aber sogar aus dem Umfeld von Mitarbeitenden. Beim Lebensmittelinspektorat nimmt man solche Meldungen ernst und geht entsprechenden Hinweisen auch nach. Grundsätzlich könnte aber jedermann eine Strafanzeige einreichen.
Die restlichen Anzeigen verteilen sich auf Imbiss- und Take-Away-Betriebe sowie Vereinslokale. Grund waren meistens ungenügend abgetrennte Raucherräume, mangelhafte Belüftung oder eine fehlende Bewilligung.
Fast 300 Fumoirs
Das AVS kontrolliert die Einhaltung des Rauchverbots im Zuge seiner lebensmitteltechnischen Routineinspektionen. Im vergangenen Jahr wurden im Kanton Aargau 3656 Betriebe geprüft.
Im letzten Jahr wurden im Kanton Aargau 52 neue Bewilligungen für Raucherlokale ausgestellt. Diese relativ hohe Zahl hängt mit der starken Fluktuation im Gastgewerbe zusammen. Wenn ein Betrieb den Besitzer wechselt, braucht es eine neue Bewilligung. Insgesamt gibt es im Aargau 212 bewilligte Raucherlokale. Das sind 11 mehr als im Vorjahr. Die Zahl der Fumoirs ist von 224 auf 296 gestiegen.