Urteil
Für Ex-Grossrat Najman gilt gegen Velofahrer auf dem Trottoir das Faustrecht

Weil sich ihm ein Radfahrer auf dem für Fussgänger reservierten Trottoir näherte, rastete der frühere SD-Grossrat Dragan Najman aus und schlug zu. Jetzt wurde er zu einer Busse verurteilt.

Rosmarie Mehlin und Fabian Hägler
Drucken
Weil er von Dragan Najman einen Schlag auf den Arm erhielt, stürzte ein Velofahrer und verletzte sich leicht. (Symbolbild/Archiv)

Weil er von Dragan Najman einen Schlag auf den Arm erhielt, stürzte ein Velofahrer und verletzte sich leicht. (Symbolbild/Archiv)

Dragan Najman, ehemaliger Grossrat der Schweizer Demokraten, sieht sich auch mit 77 Jahren noch gerne als Hüter von Recht und Ordnung. Dies vor allem, wenn es darum geht, Velofahrer vom Trottoir zu vertreiben. Dabei greift Najman bisweilen zu rabiaten Methoden.

Im Sommer hatte er einen Radfahrer geschlagen, deshalb stand der Rentner nun vor dem Badener Bezirksgericht.

Es geschah an einem Montag im Juli um die Mittagszeit. Ein 36-jähriger «Gümmeler» war über den «Regensdorfer» pedalt und unterwegs via Baden zurück ins zürcherische Limmattal. An der Stadtbachstrasse waren Bauarbeiten im Gange. Weil ein Bagger die Durchfahrt blockierte und die Strasse mit Kies bedeckt war, wich der Biker aufs Trottoir aus.

Najman, der ihm dort mit seinem Hund Jesse an der Leine entgegenkam, sah rot und schlug den Velofahrer auf den Oberarm. Dieser stürzte ins Gras und schlidderte von dort aus kopfüber ins trocken gelegte Bachbett.

300 statt 1000 Franken Busse

Der Biker erstattete daraufhin Strafanzeige gegen Dragan Najman. Das war möglich, weil der Polier der Baustelle den früheren SD-Grossrat erkannt hatte. Gemäss dem Strafbefehl sollte Najman wegen Tätlichkeit, geringfügiger Sachbeschädigung und pflichtwidrigen Verhaltens nach einem Unfall zu einer Busse von 1000 Franken verurteilt werden. Dagegen hatte dieser Einspruch erhoben.

Vor Gericht hob er zu einem engagierten Plädoyer an. Dabei schoss Najman derart übers Ziel hinaus, dass Richter Meyer ihn dezidiert zur Mässigung ermahnen musste. Er habe nur seinen kleinen Hund beschützen wollen, von einem Schlag könne keine Rede sein, betonte Najman.

«Ich mache jeden Morgen 60 Liegestütze, da hätte ich wirklich zuschlagen können. Doch ich bin zwar kräftig, aber kein Schläger», verteidigte er sich. Der Biker hatte Glück, er erlitt beim Sturz nur ein paar kleine Schürfungen und Prellungen, das Velo einen Kratzer.

Richter Meyer gestand Najman zu, dass das Verhalten vieler Velofahrer einem als Fussgänger schon auf den Wecker gehen könne, «doch sie sind klar zu weit gegangen». Vom pflichtwidrigen Verhalten nach dem Unfall sprach Meyer den Beschuldigten frei – «sehr zu dessen Gunsten». Obwohl die Busse auf 300 Franken reduziert wurde, muss Najman zusammen mit den Gebühren und Auslagen insgesamt über 1200 Franken bezahlen.

Najman ändert Meinung nicht

Dragan Najman findet den Richterspruch zwar falsch und ungerecht, will das Urteil aber nicht weiterziehen. Seine grundsätzliche Haltung hat sich jedoch nicht geändert. «Velofahrer gehören nicht aufs Trottoir, das ist für die Fussgänger reserviert», sagt der 77-Jährige auf Nachfrage.

Velofahrer auf ihr Fehlverhalten hinzuweisen, bringt laut Najman nichts. «Ich wurde schon oft beleidigt, häufig heisst es dann, ich solle die Schnauze halten», erzählt er.

Und er fordert, die Polizei müsse das Fahrverbot in Unterführungen und auf dem Trottoir viel stärker kontrollieren und auch durchsetzen.

Was halten Sie von Velofahrern auf dem Trottoir? Diskutieren Sie mit.