Wildtiere
Für einmal spannen Aargauer Jäger und Hündeler zusammen

Jagd Aargau und der Kantonalverband Aargauer Kynologen lancieren eine gemeinsame Kampagne.

Louis Probst
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Ab 1. April bis 31. Juli müssen die Hunde im Wald und am Waldrand an der Leine geführt werden.

Ab 1. April bis 31. Juli müssen die Hunde im Wald und am Waldrand an der Leine geführt werden.

Walter Schwager

«A de Leine isch er en Feine»: Unter diesem Titel wenden sich Jagd Aargau und der Kantonalverband Aargauer Kynologen mit Hinweistafeln und Faltblättern an die Hundehalter. Der Zeitpunkt für die gemeinsame Aktion ist nicht zufällig gewählt. Am 1. April – kein Scherz – beginnt die temporäre Leinenpflicht. Diese ist in der Jagdverordnung des Kantons geregelt: «Hunde sind im Wald und am Waldrand vom 1. April bis 31. Juli an der Leine zu führen. In der übrigen Zeit können Hunde auf Waldstrassen unter direkter Aufsicht ohne Leine geführt werden», heisst es dort. Darüber hinaus haben diverse Gemeinden eine ganzjährige Leinenpflicht auf ihrem ganzen Gemeindegebiet erlassen.

Mit diesem Plakat werden Hundehalter für die Leinenpflicht sensibilisiert.

Mit diesem Plakat werden Hundehalter für die Leinenpflicht sensibilisiert.

zvg

Sensibilisierung ohne Mahnfinger

Das Faltblatt, das ohne erhobenen Mahnfinger auskommt, weist nicht bloss auf die gesetzlichen Grundlagen für die Leinenpflicht, sondern auch auf wichtige Verhaltensregeln für eine verantwortungsbewusste und rücksichtsvolle Führung der Hunde hin. Auslöser für die Zusammenarbeit von Jagd Aargau und dem Kantonalverband Aargauer Kynologen – die schweizweit einmalig sein dürfte – war eine Umfrage im Herbst 2014. Daraus ging hervor, dass 98 von 131 Jagdgesellschaften in den vorherigen fünf Jahren Hunderisse an Wildtieren zu verzeichnen hatten. 33 Gesellschaften hatten eine Zunahme der Hunderisse festgestellt.

Danach kam in der Aargauer Jägerschaft die Forderung nach einer Durchsetzung der gesetzlichen Leinenpflicht, aber auch nach einer Kampagne zur Sensibilisierung der Hundehalter auf. In der Folge wurde bei Jagd Aargau eine Arbeitsgruppe unter Leitung von Thomas Laube gebildet, die sich zusammen mit dem Kynologenverband des Themas «Leinenpflicht» annahm. Finanziert wurde die Aktion durch Beiträge der beiden Verbände.
Die Umfrage hatte auch aufgezeigt, dass sich 60 Prozent der Hundeführer an die gesetzlichen Bestimmungen halten. «Erfahrungsgemäss beachten die Hundehalter in hohem Masse die Leinenpflicht», stellt Thomas Laube, Vizepräsident von Jagd Aargau, fest. «Jene Hundehalter, die in den Vereinen des Kantons organisiert sind, sind sensibilisiert.» Problematisch seien die anderen. Mit der Aktion ‹A der Leine isch er en Feine› solle die Selbstverantwortung der Hundehalter gefördert werden.

Kynologen-Verbands-Präsident Peter Bieri sagt: «Hundespaziergänger sind die grösste Gruppe der Waldbesucher. Darum müssen wir unsere Verantwortung wahrnehmen.» Die heutige libe-
rale Gesetzgebung im Kanton Aargau werde nur Bestand haben, «wenn wir uns an die Mindestregeln halten».