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Kanton Aargau
Die Fischer akzeptieren auch ein angepasstes Ausbaggerungs-Projekt des Kantons Aargau nicht und reichen Beschwerde ein.
Mit einem Pilotprojekt will der Regierungsrat die Verlandung des Klingnauer Stausees verlangsamen und neue Wasserflächen schaffen.
Das schon ältere Projekt soll dem Grossen Rat aufgrund von diversen Projektverbesserungen noch einmal vorgelegt werden, weil der ursprünglich von ihm bewilligte Kredit durch massive Umplanungskosten überschritten wird. Das wurde Ende Dezember bekannt.
Die Anpassungen am Projekt sind die Antwort auf eine Einwendung des Schweizerischen (SFV) und Aargauischen Fischereiverbandes (AFV) auf das Projekt. Der AFV-Vizepräsident Hans Brauchli betonte gegenüber dieser Zeitung schon gleich nach Bekanntgabe dieses Regierungsratsentscheids, der AFV sei nicht gegen das Projekt, «man muss die Problematik der Verlandung lösen».
Die Verbände verlangen jedoch eine vollständige Entsorgung der ausgebaggerten Sedimente, die nach dem Ausbaggern grossenteils dem Rhein zugeführt werden sollen. Jetzt steht fest: Die Fischereiverbände ziehen den Streit mit dem Kanton weiter. Das steht in einer gestern publizierten, beim kantonalen Verwaltungsgericht eingereichten Beschwerdeschrift gegen den Entscheid vom Dezember.
Man wehre sich dagegen, schadstoffbelastetes Sedimentmaterial grossteils und ungereinigt in den Fluss zu leiten. Die Beschwerdeführer sind überzeugt, «dass die künstliche, massive Einleitung von Sedimenten die Fische schädigt, indem die Schwebstoffe die Kiemenfunktion beeinträchtigen».
In einem ersten Projekt habe der Kanton 2010 das gesamte Aushubmaterial von rund 40 000 m3 dem Rhein zuführen wollen, heisst es in der Beschwerdeschrift. Nach mehreren Änderungen geht es noch um ein Volumen von 23 500 m3, wovon 7500 m3 in eine Deponie kommen sollen.
Die dreimaligen Änderungen enthielten «das stilschweigende Eingeständnis des Departementes, dass der jeweils vorhergehende Projektierungsstand nicht rechtmässig war (und er ist es auch heute noch nicht)», so der Aarauer Rechtsanwalt Peter Gysi in der Beschwerdeschrift, und die erhebliche Reduktion der Ausbaggerung schmälere den ökologischen Wert des Vorhabens.
Für den Fall der Ablehnung des Zusatzkredits durch den Grossen Rat behält sich der Regierungsrat sogar eine weitere Redimensionierung des Projekts vor. Für die Beschwerdeführer ist klar, dass es sich bei der vorgesehenen Einleitung ausgebaggerten Materials in den Rhein um das Einbringen schädlicher Stoffe in fester oder flüssiger Form in ein Gewässer handle, welches absolut verboten sei.
Die Genehmigung des Regierungsrats für das Projekt sei «unter Missachtung einer Reihe von Vorschriften» ergangen, schreibt Gysi weiter, daher sei diese aufzuheben. Die Beschwerdeführenden Verbände messen dem Verfahren gesamtschweizerisch präjudizielle Bedeutung zu, «weil hier erstmals grosse Kubaturen schadstoffbelasteten Materials in ein Gewässer eingeleitet werden sollen», hält Gysi weiter fest.
Deshalb behielten sich die Verbände vor, «einen Entscheid des Verwaltungsgerichts, welcher wider Erwarten negativ ausfallen sollte, beim schweizerischen Bundesgericht anzufechten».
Das Volumen des Klingnauer Stausees ist in den letzten 80 Jahren von sieben auf unter zwei Millionen Kubikmeter Wasser geschrumpft. Da der durch die zunehmende Verlandung gefährdete Stausee eines der wichtigsten Vogelschutzgebiete der Schweiz ist, plant der Kanton Aargau seit rund zehn Jahren eine Ausbaggerung – ein Projekt, das mehrere Male überarbeitet und redimensioniert wurde. Aus den ursprünglich 40 000 m Aushub wurden in einem ersten Schritt 28 000, schliesslich 23 500.