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Die Maurer Elektromaschinen GmbH aus Schöftland veröffentlicht die Namen und Adressen säumiger Kunden im Internet. Ein Grossteil der aufgelisteten Schuldner ist allerdings mit diesen Angaben nicht mehr auffindbar.
Die Firma Maurer Elektromaschinen GmbH in Schöftland führt auf ihrer Webseite einen Internetpranger. Auf ihrer sogenannten Mahnliste werden Name, E-Mail- und Postadresse, allenfalls eine Webseite oder eine Firma von säumigen Kunden aufgeführt.
26 Personen sind hier aufgelistet. Alle haben nach Angaben der Firma «trotz mehrmaliger Mahnung und telefonischer Rückfrage noch mindestens eine Rechnung offen».
Beim Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten stösst das Vorgehen der Aargauer Firma auf Kritik, wie der «Tages-Anzeiger» meldete. Ein Internetpranger habe den Beigeschmack der Selbstjustiz, und die hier veröffentlichten Informationen seien kaum mehr aus dem Internet zu löschen, sagte gemäss dem Bericht eine Sprecherin.
Telefonanschlüsse nicht mehr in Betrieb
Viele Angaben auf der Mahnliste der Maurer Elektromaschinen GmbH sind allerdings veraltet. Die «Aargauer Zeitung» hat 18 der 26 aufgelisteten Schuldner zu erreichen versucht, um sie nach ihrer Meinung zu diesem Pranger zu fragen – ohne Erfolg: Ein Grossteil der Personen ist unter den angegebenen Adressen nicht auffindbar.
Bei anderen verschollenen Kunden sind die Telefonanschlüsse und Webseiten nicht mehr in Betrieb.
Nicht alle Adressen seien veraltet, sagt Firmeninhaber Peter Maurer. «Und wenn die Leute nicht mehr aufzufinden sind, bedeutet das nicht, dass sie nicht existieren.» Dass die Schuldner nicht erreichbar seien, erlebe er immer wieder, erklärt Maurer.
Es daure eben lange, bis ein Kunde aufgelistet wird. Zuerst werde er per E-Mail an die Rechnung erinnert. Danach folgten mehrere Mahnungen per E-Mail und Brief. Zudem versuche er, den Schuldner telefonisch zu erreichen – oft vergebens.
Anfragen von anderen Firmen
Die Liste helfe anderen Unternehmen, nicht den gleichen Personen zum Opfer zu fallen, ist Maurer überzeugt. Er erhalte immer wieder Anfragen von anderen Firmen.
Etliche säumige Kunden hätten gezahlt, weil ihr Name auf der Liste im Internet veröffentlicht wurde. Der Schuldner könne die Ware auch zurückgeben – dann werde er von der Liste gestrichen.
Geklagt hat bisher noch niemand gegen den Internetpranger, obwohl dieser bereits seit über fünf Jahren besteht. In der Öffentlichkeit sind die Reaktionen auf die Mahnliste laut Maurer bislang mit wenigen Ausnahmen positiv ausgefallen. «Ich habe Gratulationen erhalten und bin ermuntert worden, weiterzumachen.»
Maurers Mahnliste ist kein Einzelfall. Letzten Herbst sorgte bereits eine Lenzburger Inkassofirma mit ihrem Pranger für Schlagzeilen (die az berichtete). Der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte habe sich noch nicht bei ihm gemeldet, sagt Peter Maurer.
Er sieht ohnehin kein Problem: Die Kunden würden in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf die mögliche Auflistung im Internet hingewiesen und mehrmals eingeschrieben vorgewarnt. «Alle 14 Tage verschicken wir ein E-Mail und erinnern die Kunden daran, dass ihre Namen immer noch im Internet veröffentlicht sind.»