Startseite
Aargau
Kanton Aargau
Der Aargauer Finanzdirektor Markus Dieth sagt, warum der Aargau bei der Umsetzung der Steuervorlage auf Abzüge statt auf tiefere Gewinnsteuern setzen soll.
Die Vorlage zur Umsetzung der Steuervorlage STAF ging in erster Lesung schlank durch. Sind Sie glücklich?
Markus Dieth: Ich bin sehr zufrieden mit diesem deutlichen Resultat von 99 Ja zu 25 Nein. Die Zustimmung beträgt 72 Prozent. Das ist ein klares Bekenntnis für unsere Aargauer Lösung. Das ist auch gut für die Wirtschaft. Sie weiss jetzt, dass sie im Aargau sehr rasch Rechtssicherheit bekommt.
Der Grosse Rat will aber mit Blick auf die zweite Lesung mehr Klarheit über Nutzen und Kosten der neuen Abzüge für Forschung, Entwicklung und Patente.
Auch auf Intervention aus dem Aargau will der Bundesrat die Verordnung zur Patentbox rasch publizieren. Sie war schon in der Vernehmlassung. Der nächste Meilenstein ist die Abstimmung über die Steuervorlage (STAF) vom 19. Mai. Ich hoffe sehr auf Zustimmung. Wenn das geschieht, folgt die definitive Verordnung aus Bern. Dann können wir für die zweite Beratung im September die erwarteten konkreten Antworten zur Patentbox geben. Zur Konkretisierung der Forschungs- und Entwicklungs-Aufwendungen erwarten wir eine Empfehlung der Schweizerischen Steuerkonferenz, weil der Bundesrat dazu keine Verordnung plant.
Der Aargau setzt auf hohe Abzüge für Forschung, Entwicklung und Patentbox. Die SVP hätte offenbar lieber einen tieferen Gewinnsatz.
Wir setzen ganz bewusst nicht auf eine Gewinnsteuersatzsenkung, die wir gar nicht finanzieren könnten. Es gilt zu bedenken: Ein 1 Prozent tieferer Steuersatz würde den Kantonshaushalt mit 30 Millionen Franken belasten. Eine Senkung der Gewinnsteuer auf 15 Prozent würde uns über 100 Millionen kosten. Dies hätte neue Sparmassnahmen oder Steuererhöhungen an einem anderen Ort zur Folge. Das wollen wir nicht. Zudem würde dann auch der Ruf nach Kompensation laut.
Nach sozialem Ausgleich für Familien und Wenigverdienende?
Ja, dann kämen natürlich auch diese Forderungen. Für unsere Vorlage spricht, dass unsere Wirtschaft ausdrücklich bereit ist, in der jetzigen Phase auf eine nicht finanzierbare Senkung des Gewinnsteuersatzes zu verzichten. Eine soziale Kompensation ist somit nicht erforderlich. Zudem verzichtet unsere Lösung auf eine weitere Anheizung des Steuerwettbewerbs.
Solothurn will die Gewinnsteuern auf 13,1 Prozent senken. Sie glauben nicht, dass das funktioniert?
Wir bekommen vom Bund 40 Millionen Franken jährlich, um die Folgen der Steuervorlage abzufedern. Würden wir dieses Geld – 10 Millionen bekommen die Gemeinden – in die Gewinnsatzsteuersenkung stecken, sänke dieser um nur ein Prozent. Für Abzüge für Forschung etc. bliebe kein Franken übrig. Dabei hat der Aargau sehr viele innovative Firmen, die im Bereich Forschung und Entwicklung tätig sind. Da stünden wir schlechter da.
Warum?
Eine Firma, die wegziehen will, bleibt nicht wegen einem Prozent weniger Steuern. Aber mit den Abzügen für Forschung etc. kann eine innovative Firma ihre Gewinnsteuerbelastung auf bis 11 Prozent senken, ein KMU sogar auf bis 10 Prozent. Damit sind wir konkurrenzfähig! Zudem behalten wir aargauische Vorteile wie die tiefe Dividendenbesteuerung mit 50 Prozent, wo wir zu den günstigsten Kantonen gehören. Wenn wir dieses Konzept auch in der zweiten Lesung durchbringen, sind wir einer der ersten Kantone mit einer fertigen Lösung.
Doch was, wenn die nationale Vorlage STAF am 19. Mai scheitert?
Bei einem Nein zur STAF wären die Kantone Aargau und Zürich die grössten Verlierer. Denn die Privilegien für Statusgesellschaften müssen die Kan-tone sowieso abschaffen, sie könnten nicht länger zuwarten. Doch die 40 Millionen Franken als Ausgleich vom Bund bekäme der Aargau wohl nicht. Dann könnten wir nur noch die Gewinnsteuern senken, um Firmen zu behalten, aber ohne jede Unterstützung vom Bund. Da könnten wir mit den anderen Kantonen nicht mithalten. Auch deshalb hoffe ich sehr auf ein Ja am 19. Mai.