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Kanton Aargau
«Falls diese antiföderale Initiative angenommen wird, verlieren die Kantone ihre Kompetenz über die Erbschafts- und Schenkungssteuern», sagt Roland Brogli. SP und EVP ärgern sich über das Engagement des Finanzdirektors. Bürgerliche finden es richtig.
Bei nationalen Urnengängen kommt es oft zu Debatten über die Haltung des Regierungsrates. Darf, muss er zu nationalen Vorlagen Stellung nehmen und sich engagieren oder nicht?
Aktuell ist CVP-Regierungsrat und Finanzdirektor Roland Brogli im Co-Präsidium des kantonalen Nein-Komitees zur Erbschaftssteuerinitiative. Auch jetzt kommt es zur Kontroverse.
EVP-Grossrat Urs Plüss ist erstaunt, dass sich Brogli «an vorderster Front im Co-Präsidium des Nein-Komitees engagiert».
Es sei zwar sein Recht, sich zur Initiative zu äussern. Auch eine offizielle Stellungnahme des Regierungsrates könne für den Wähler hilfreich sein, sagt Plüss, aber: «Dass ein einzelnes Mitglied des Regierungsrates ausschert und sich im Alleingang in einem Abstimmungskomitee engagiert, betrachte ich als sehr grenzwertig.» Er hofft, «dass sich der Regierungsrat zukünftig Richtlinien gibt, wie er gegen aussen auftreten will.»
Dazu betont Roland Hofer, Sprecher des Finanzdepartements, diese Richtlinien gebe es. Bei nationalen Vorlagen entscheide die Regierung erst über die Aargau-Relevanz.
Gibt es eine solche, entscheidet sie danach über ihre Haltung. Sie lege auch fest, ob Regierungsmitglieder einem Komitee beitreten und falls ja, wer beitritt.
Zur Erbschaftssteuerinitiative habe sie die Nein-Parole beschlossen: «Der Beitritt in das entsprechende Komitee und ins Co-Präsidium ist vom Regierungsrat genehmigt und war in der Vergangenheit bei verschiedenen nationalen Vorlagen üblich».
SP: unverständlich und unsensibel
Auch SP-Co-Präsidentin Elisabeth Burgener kritisiert Broglis Einsitz im Nein-Komitee als «unverständlich und unsensibel, gerade auch vor dem Hintergrund der finanziellen Schieflage unseres Kantons».
Die Erbschaftssteuer-Einnahmen gehörten bisher den Kantonen, doch die, sagt Burgener, «wurden weitgehend dem Steuerwettbewerb geopfert.» Von den Erträgen der Erbschaftssteuer soll ein Drittel an die Kantone gehen. Burgener: «Wie kann also Regierungsrat Brogli nur dem Nein-Komitee beitreten?»
Brogli: Eingriff in Steuerhoheit
Finanzdirektor Roland Brogli antwortet, der Aargauer Regierungsrat sei der Meinung, dass die mit der Initiative angestrebte Erbschaftssteuerreform einen massiven Eingriff in die Steuerhoheit und das Steuersubstrat der Kantone darstelle. Er empfehle darum die Ablehnung. Falls diese antiföderale Initiative angenommen werde, so Brogli, «verlieren die Kantone ihre Kompetenz über die Erbschafts- und Schenkungssteuern, die sie bis anhin als letztes ‹materielles Refugium› im Steuerwesen noch besitzen».
Der Bundesrat rechne zudem mit Mindereinnahmen für die Kantone. Sie bekämen zwar einen Drittel aus der neuen Bundeserbschafts- und Schenkungssteuer, verlören aber ihre bisherigen Erträge aus diesen kantonalen Steuern.
Wie hoch das Drittel sein wird, sei ungewiss, solange die ausführende Bundesgesetzgebung nicht steht. 2014 nahm der Aargau 25,8 Millionen und die Gemeinden 12,9 Millionen Franken ein. Aus diesen Gründen sei er dem Nein-Komitee beigetreten, so Brogli.
Was sagt SVP-Präsident Thomas Burgherr dazu, der in früheren Malen sehr für Zurückhaltung der Regierung in Abstimmungskämpfen votiert hat?
Immerhin sitzt er mit Roland Brogli, den kantonalen Präsidenten von FDP, CVP, BDP und der grossen Wirtschaftsverbände im Co-Präsidium des Nein-Komitees.
Burgherr bekräftigt, «dass sich die Regierung mög lichst wenig in nationale Abstimmungskämpfe einmischen soll. Besonders dann, wenn diese keinen direkten Bezug zum Aargau haben».
Doch die Erbschaftssteuer-Initiative «würde Bund und Kantone massiv schädigen, brächte weniger Steuern und würde Arbeitsplätze kosten, sie würde das System richtig durchschütteln». Deshalb verstehe er sehr gut und begrüsse es, dass Finanzdirektor Brogli im Nein-Komitee auf deren negativen Folgen hinweise.
Unterstützung auch aus Wirtschaft
Massive Schützenhilfe für Roland Brogli gibt auch Peter Lüscher, Geschäftsleiter der Aargauischen Industrie- und Handelskammer und Leiter der Nein-Kampagne. Es sei legitim, wenn die Regierung zu Bundesvorlagen Stellung bezieht, die den Aargau besonders betreffen, sagt er.
Solche Fälle sieht er etwa beim Raumplanungsgesetz, bei der Unternehmenssteuerreform III, der Pauschalbesteuerung usw. Wenn eine Vorlage wie jetzt in die Steuerhoheit der Kantone eingreife, sei es «erst recht legitim und richtig, sich zu wehren, zumal die Initiative den Kanton Geld kosten würde».
Aber die Initianten rechnen damit, dass die Kantone dann rund eine Milliarde Franken bekommen. An diese Rechnung glaubt Lüscher nicht: «Die Milliarde ist eine Annahme. Die Erträge sind nicht vorhersehbar und würden stark schwanken.
Offenbar haben die Initianten aber gemerkt, dass sie einen Fehler gemacht haben. Deshalb korrigieren sie die ‹besonderen Ermässigungen› für die Vererbung von Unternehmen ständig nach oben.
Doch je höher diese sind, desto weniger würde bei dieser Steuer, die Familienunternehmen massiv bedrohen würde, anfallen.» Schon diese Unsicherheiten allein rechtfertigten ein Nein.
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