Spitalfinanzierung
Finanzausgleich: Jetzt sind die Gemeindeammänner einverstanden - fast

Aus Sicht der Gemeindeammännervereinigung wurde die Vorlage nach der Rückweisung seitens der Regierung nachgebessert. Eine Änderung liegt dem Ammännern noch am Herzen.

Mathias Küng
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Beiträge an finanzschwache Gemeinden sollen nicht befristet werden, sagt Präsidentin der GAV Renate Gautschy.

Beiträge an finanzschwache Gemeinden sollen nicht befristet werden, sagt Präsidentin der GAV Renate Gautschy.

Peter Siegrist

Die Gemeindeammännervereinigung (GAV) ist mit der revidierten Vorlage zur Kantonalisierung der Spitalfinanzierung mit Vorbehalten einverstanden. Dies teilt sie mit. Die ursprüngliche Vorlage war von ihr aktiv bekämpft worden.

Zu viele Unklarheiten und Unsicherheiten seien in der ersten Vorlage enthalten gewesen, sagt GAV-Präsidentin Renate Gautschy zur AZ. In der Zwischenzeit seien die Zahlen verifiziert und um 30 Millionen Franken reduziert worden.

Als Kernstück wurde ein ausserordentlicher Finanzausgleich für besonders finanzschwache Gemeinden eingebaut. Dies wird den Finanzausgleichstopf laut Gautschy zusätzlich belasten.

Die Regierung will diese Sonderbeiträge wegen der beschränkt verfügbaren Mittel des Topfs bis Ende 2016 befristen. Die GAV sieht das anders, sagt Gautschy. Deshalb sollen diese Sonderbeiträge nicht befristet werden, sondern so lange dauern, bis der neue Finanzausgleich in Kraft gesetzt wird.

Gautschy ist überzeugt, dass dies ohne zusätzliche Beiträge der einzahlenden Gemeinden finanziert werden kann. Dank sorgsamem Umgang mit den Geldern wären genügend Mittel vorhanden. Jetzt gelte es, die Wirkung dieser Zahlungen für die betroffenen Gemeinden zu erfassen.

Für Bilanzausgeglichenheit

Der Vorstand der GAV ist für die konsequente Anwendung des Grundsatzes der Bilanzausgeglichenheit bei den Aufgaben von Kanton und Gemeinden, daher stimmt er dieser Vorlage auch zu.

Er hat jedoch Vorbehalte angemeldet. So will er den ausserordentlichen Finanzausgleich nicht befristen. Er soll so lange dauern, bis der neue Finanzausgleich in Kraft gesetzt wird. Zudem erachtet der GAV laut Gautschy die Bilanzausgeglichenheit ausdrücklich nur als Zwischenbilanz.

Die Bilanz der Aufgabenteilung Kanton-Gemeinden müsse laufend nachgeführt bzw. aktualisiert werden: «Allfällige Verschiebungen müssten berücksichtigt werden.»

Erfreut ist man beim GAV, dass Einwendungen und Vorbehalte der Gemeinden von der Regierung aus der ersten Lesung aufgenommen und verarbeitet worden sind. Über die aktuelle Vorlage hinaus erachtet die GAV die «aktive Bearbeitung der Neuordnung des Finanzausgleichs als vordringliches Ziel in den nächsten Jahren».

Theoretisch könnte der Grosse Rat nochmals auf seinen Entscheid zurückkommen, die Kantonalisierung der Spitalfinanzierung schon 2014 umzusetzen. Für Renate Gautschy ist das aber keine Option: «Wir haben mit der Regierung verbindlich für 2014 verhandelt. Diese Frage stellt sich faktisch nicht mehr.»

Der GAV wolle diesen Schritt jetzt machen. Danach werde es darum gehen, im neuen Finanz- und Lastenausgleich, der voraussichtlich 2016/17 kommt, «zeitgemässe Kriterien und den Mechanismus so zu wählen, dass wir nicht wie heute schon bald wieder in einen Stau geraten».

Die Ausarbeitung des Finanzausgleichmodells wird insbesondere für die Gemeinden, aber auch für den Kanton eine grosse Herausforderung. Da werden die Weichen für die Gestaltung der künftigen Gemeindelandschaft im Aargau gestellt - eine Herkules-Arbeit.