Uerkental
Feuerwehrmann nach Unwetter-Einsatz entlassen – so wehrt sich der Arbeitgeber

Für einen Angehörigen der Feuerwehr Uerkental hat der Einsatz nach dem Unwetter in der Region Zofingen ein Nachspiel: Sein Arbeitgeber hat ihm gekündigt. Allerdings sagt dieser nun, die Geschichte habe sich ganz anders zugetragen.

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Mit vereinten Kräften kämpfen Zivilschutz und Feuerwehr gegen die Unwetterschäden. Einem Feuerwehrmann wurde das zum Verhängnis. (Symbolbild)

Mit vereinten Kräften kämpfen Zivilschutz und Feuerwehr gegen die Unwetterschäden. Einem Feuerwehrmann wurde das zum Verhängnis. (Symbolbild)

Als das Unwetter die Region Zofingen heimsuchte, leistete die Feuerwehr Uerkental das ganze Wochenende lang Hilfe. Das zehrte an den Kräften: Ein Feuerwehrmann aus Uerkheim erschien am Montag übermüdet an seinem Arbeitsplatz – er arbeitet auf dem Bau. An seiner Verfassung hatte sein Chef überhaupt keine Freude und drohte ihm mit der Kündigung, wie Radio Argovia berichtet.

Im Verlauf der Woche wollte auch der Zivilschutz den Mann einziehen – zog das Aufgebot wegen dessen Überanstrengung aber zurück.

Die Situation eskalierte schliesslich Ende Woche: Der Feuerwehrmann wollte am Samstag frei nehmen, um seiner Familie beim Aufräumen auf dem Bauernhof zu helfen, den das Unwetter heimgesucht hatte. Das nahm sein Arbeitgeber zum Anlass, ihm per eingeschriebenem Brief zu kündigen.

Das hätte er allerdings nicht tun dürfen. Der Feuerwehrmann war zuvor vom Feuerwehrarzt krank geschrieben worden. Wer ein Arztzeugnis hat, ist rechtlich vor einem Rauswurf geschützt. Feuerwehrkommandant Thomas Rääs setzt sich nun für seinen Feuerwehrmann ein. Man prüfe rechtliche Schritte. Rääs ist enttäuscht, wie er zu Radio Argovia sagt: «Ich finde es beschämend, traurig und bin einfach fassungslos, dass so etwas abläuft. Das löst in mir eine sehr grosse Wut gegen den Arbeitgeber aus.»

«Anschuldigung ist haltlos»

Nun nimmt dieser Arbeitgeber gegenüber der Aargauer Zeitung Stellung: Die Anschuldigung, man habe besagter Arbeitskraft illegal gekündigt, sei haltlos: «Er hatte die Möglichkeit, weiter bei uns zu arbeiten, oder zu gehen. Er hat sich daraufhin vom Arbeitsort entfernt und ist seitdem nicht wiedergekommen. Dieses konkludente Verhalten haben wir als seine Kündigung aufgefasst, worauf wir ihm die Kündigung zusandten», schreibt die Geschäftsleitung. Der Arbeitsnehmerschutz sei genügend gut ausgebaut, so dass der Gekündigte rechtliche Schritte einleiten könne. (mwa/kob)