Startseite
Aargau
Kanton Aargau
Der Fall Nicky soll noch einmal vor Gericht verhandelt werden. Das fordert der Anwalt des verurteilten Täters Marcel M. Am Freitag hat er beim Aargauer Obergericht ein Revisionsgesuch eingereicht.
2007 geriet der damals 19-jährige Nicky Hoheisel vor der Aarauer Disco «Kettenbrücke» in eine Schlägerei, fiel ins Koma und verstarb zwei Monate später im Spital. Einer der beteiligten Schläger, Marcel M.*, wurde später wegen fahrlässiger Tötung und schwerer Körperverletzung zu vier Jahren Gefängnis verurteilt. Doch damit will er sich nicht abfinden.
Sein Anwalt Konrad Jeker hat deshalb am Freitag beim Aargauer Obergericht ein Revisionsgesuch eingereicht, wie Radio 32 berichtet.
Das offizielle Gutachten, das massgebend für die Verurteilung von M. war, sei mangelhaft gewesen, begründete Jeker das Vorgehen. Zudem habe das Kantonsspital Aarau bestätigt, dass die medizinischen Akten im ersten Prozess nicht vollständig gewesen seien. Das rechtfertige einen neuen Prozess.
Nickys Arzt meldet Zweifel an
In der Tat ist es umstritten, ob Nicky Hoheisel an den Folgen der Schlägerei starb. So ist etwa Nickys behandelnder Arzt im Kantonsspital Aarau, der Hirnchirurg Javier Fandino, überzeugt, dass «keine Kausalität» zwischen den Schlägen und der Todesursache - einer Hirnblutung - besteht, wie er Anfang April in der Sendung «Reporter» des Schweizer Fernsehens sagte.
Dennoch dürfte die Chance auf eine Neuauflage des Prozesses klein sein. Das Obergericht müsste faktisch nämlich zugeben, dass es im ersten Prozess falsch gelegen hatte - und das passiere selten, sagte Anwalt Jeker gegenüber Radio 32.
Verfahren in Strassburg hängig
Hängig ist auch noch ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EuGH) in Strassburg. Auch dort hat Marcel M. das Urteil der Schweizer Justiz angefochten. Bis das Verfahren abgeschlossen ist, dürfte M. seine Strafe aber abgesessen haben. (oba)
* Name der Redaktion bekannt