Lenzburg
Fall Burger: Auch Staatsanwältin Loppacher wurde kritisiert – Gericht wies Mobbingklage ab

Die Staatsanwältin Christina Zumsteg erhob im Jahr 2014 Mobbingvorwürfe gegen ihre damalige Chefin Barbara Loppacher. Die grosse Mehrheit der Angestellten wollte diese Vorwürfe wiederum nicht bestätigen. Die Staatsanwältin, die später im Fall Rupperswil die Anklage vertrat, wurde von Vorwürfen entlastet.

Fabian Hägler
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Barbara Loppacher wurde beim Fall Rupperswil bekannt.

Barbara Loppacher wurde beim Fall Rupperswil bekannt.

Aargauer Zeitung

Die Ausgangslage: Im Jahr 2014 erhebt Staatsanwältin Christina Zumsteg Mobbingvorwürfe gegen ihre damalige Chefin Barbara Loppacher (SP), die Leiterin der Staatsanwaltschaft Lenzburg Aarau. Zumsteg lässt sich zuerst krankschreiben und wird dann temporär zur Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm versetzt. Neben ihr wollen zwei weitere Staatsanwältinnen nicht mehr in Lenzburg arbeiten.

Die Reaktion: Regierungsrat Urs Hofmann erteilt im März 2014 dem Institut für Arbeitsforschung und Organisationsberatung den Auftrag, die Situation in Lenzburg zu untersuchen. Das Institut erhielt damals unter anderem die Anweisung, die Arbeits- und Führungssituation in der Staatsanwaltschaft Lenzburg- Aarau «mit dem Fokus auf die oberste Leitung», also auf Barbara Loppacher, zu analysieren und zu bewerten.

Der Auftrag war relativ offen und ausgewogen formuliert, so sollte das Institut zum Beispiel «Gegebenheiten und Muster» für positive und negative Führungsprozesse identifizieren. Zudem sollten weitere Faktoren ermittelt werden, die sich positiv oder negativ auf die Arbeitssituation und das Betriebsklima auswirkten. Schliesslich verlangte die Regierung vom beauftragten Institut «eindeutige Handlungsempfehlungen» für die künftige Führung der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau.

Das Ergebnis: Auf einer Skala von 1 bis 5 erhielt Barbara Loppacher bei der Befragung aller 45 Mitarbeitenden die gute Note 4,3. Die grosse Mehrheit der Angestellten gab an, Loppacher sei die richtige Leiterin der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau. Sie habe zwar Schwächen bei der Sozialkompetenz, sei sich dessen aber bewusst und arbeite daran. Loppacher führe konsequenter und strenger als ihr Vorgänger Peter Heuberger, dessen «kollegiale, unverbindliche» Führung habe «dem einen oder anderen besser behagt». Das Institut empfahl eine vertrauensvolle und kollegialere «Führungspolicy».

Christina Zumsteg hielt an ihren Mobbingvorwürfen fest, doch weder die Schlichtungskommission für Personalfragen noch das kantonale Justizdepartement sahen diese als gerechtfertigt an. Zumsteg zog mit einer Klage vor Verwaltungsgericht und stellte dort drei zentrale Forderungen: die Anerkennung des Verhaltens von Barbara Loppacher als Mobbing, den definitiven Verbleib bei der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm und eine Genugtuung von 10 000 Franken. Doch das Gericht kam in seinem 70-seitigen Urteil zum Schluss: Barbara Loppacher hat die ihr unterstellte Staatsanwältin und auch andere Mitarbeitende nicht gemobbt.

«Damit tatsächlich Mobbing gegeben ist, muss anhand konkreter Vorfälle ein anhaltendes und systematisches feindliches Verhalten belegt werden – das ist hier nicht gegeben», erklärte Oberrichter Michel damals in der AZ. Im aktuellen Fall habe das Gericht zwar einzelne Unzulänglichkeiten im Führungsverhalten festgestellt, aber keinen Gesamtzusammenhang, der auf Mobbing schliessen lasse. Das Gericht wies alle Anträge der Klägerin ab, dennoch gab es für sie später einen kleinen Erfolg. Zumsteg wurde fest zur Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm versetzt, dafür verzichtete sie auf den Weiterzug des Urteils.