Urteil
Fall Boi: 20-jähriger Täter von Jugendgericht zu Maximalstrafe verurteilt

Das Jugendgericht Baden hat das Urteil im Fall Boi gefällt: Der heute 20-jährige Täter Kris wurde zu einem Freiheitsentzug von vier Jahren und zu einer geschlossenen Unterbringung verurteilt.Er hatte im August 2009 die 17-jährige Boi ermordet.

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Mordfall Boi: Täter Kris wurde für seinen Mord an Boi zur Maximalstrafe im Jugendstrafrecht verurteilt.

Mordfall Boi: Täter Kris wurde für seinen Mord an Boi zur Maximalstrafe im Jugendstrafrecht verurteilt.

zvg

Das Jugendgericht Baden hat den Beschuldigten Kris V. des Mordes und des Diebstahls für schuldig befunden und ihn zu einem Freiheitsentzug von vier Jahren (Maximalstrafe im Jugendstrafrecht) und zu einer geschlossenen Unterbringung verurteilt. Das teilt das Gericht in einer Mitteilung mit.

Gemäss geltendem Jugendstrafgesetz dauert die geschlossene Unterbringung maximal bis zum vollendeten 22. Lebensjahr des Verurteilten.

Sofern er danach immer noch gefährlich für Dritte sein sollte, wird das zuständige Familiengericht urteilen müssen, ob er fürsorgerisch weiterhin untergebracht werden müsse.

Weiter ordnete das Gericht an, dass der Beschuldigte den Angehörigen des Opfers Schadenersatz für die Bestattungskosten und Genugtuungen in Höhe von je 50 000 Franken für die beiden Eltern und von je 20 000 Franken für die drei Geschwister zahlen muss.

Beschuldigter widerrief Geständnis

Nachdem der Beschuldigte in mehreren Einvernahmen bei der Polizei und bei der Jugendanwaltschaft zugegeben hatte, das Opfer am 7. August 2009 im Tessin mit mehreren starken Schlägen auf den Kopf mittels eines grossen Holzstückes getötet zu haben, zog er im weiteren Verlauf der Untersuchung dieses Geständnis zurück.

An der Hauptverhandlung vor dem Jugendgericht hielt er laut Mitteilung an diesem Widerruf des Geständnisses fest.

Das Jugendgericht musste daher sein Urteil anhand der vorhandenen Indizien fällen und gelangte bei der Würdigung aller massgebenden Beweisergebnisse einstimmig zu einem Schuldspruch.

Die Gerichtsverhandlungen fanden aufgrund des Jugendstrafrechts unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Bis Vorliegen eines rechtsgültigen Urteils gilt die Unschuldsvermutung.

Der schriftliche Urteilsspruch wird nächste Woche erwartet. Ab dessen Vorliegen läuft eine 10-tägige Frist, in der der Verurteilte Berufung anmelden kann. (mku)

So geschah die Tat im August 2009

Der spätere Mörder Kris lernte das spätere Opfer Boi im Herbst 2008 im Internet kennen und hatte danach regen Kontakt mit ihr.

Als der Beschuldigte sich in den Sommerferien im Tessin in einer Ferienwohnung aufhielt, rief ihn Boi an und teilte ihm mit, dass sie vor Ort sei. Gegen Mittag trafen sich die beiden und gingen gemeinsam spazieren.

Gemäss den Aussagen des Täters wollte Boi bei ihm übernachten, er lehnte dies jedoch vehement ab und führte sie zu einem örtlichen Hotel, worauf er zurück in die Ferienwohnung ging.

Gleichentags verabredeten sie sich erneut. Boi wollte nach wie vor bei ihm übernachten, weshalb er sich zunehmend genervt fühlte. Ausserdem habe sie ihm zu viel geredet, erklärte Kris.

Bei einer Weggabelung fasste er den Entschluss, Boi, weil sie ihm lästig war, gemäss eigenen Aussagen «kaputt zu machen». Da sie sich aber an einer übersichtlichen Stelle befanden, entschied er sich dazu, die 17-jährige Boi an einen abgelegenen Ort zu locken.

Dort nahm er von einem privaten Grundstück ein rund 50 cm langes Holzscheit mit, legte es auf seine rechte Schulter und folgte Boi, die wieder in Richtung Zentrum unterwegs war. Er wartete einen geeigneten Moment ab und schlug der ahnungs- und wehrlosen Boi von hinten mit dem Holzscheit gegen die rechte Kopfseite und führte dabei gemäss seinen Aussagen einen Schlag aus «wie ein Baseballspieler».

Er packte daraufhin die Leiche, stiess sie in der Nähe des Tatorts einen steilen Abhang hinunter und deckte sie mit Ästen und Laub zu. (sha)