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Kanton Aargau
Parallel zum US-Steuerstreit ist ein Disput mit der EU um besondere kantonale Steuerregimes entbrannt. Dieser könnte die Kantone im Extremfall gegen 4 Milliarden Franken kosten. Im Aargau würden Kanton und Gemeinden bis zu 330 Mio. Franken verlieren.
Man könnte meinen, mit dem US-Steuerstreit und dem Streit mit der EU um Abgeltungssteuer oder automatischen Informationsaustausch sei die Schweiz aktuell genug gefordert.
Doch parallel dazu ist ein Streit mit der EU um besondere kantonale Steuerregimes zu lösen, der die Kantone im Extremfall gegen 4 Milliarden Franken kosten könnte.
Genau mit Blick auf Letzteres (Box «Unternehmenssteuerreform III) senkt der Aargau mit der neusten Steuerrevision, die 2012 vom Volk an der Urne deutlich gutgeheissen wurde, auf 2016 auch die Unternehmenssteuern.
Um den Streit mit der EU um die unterschiedliche Besteuerung von in- und ausländischen Erträgen zu lösen, muss die Schweiz ihr Steuersystem ändern. Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf und der Präsident der Finanzdirektorenkonferenz, Peter Hegglin, haben kürzlich einen Zwischenbericht dazu vorgestellt.
Die Unternehmenssteuerreform III soll die internationale Akzeptanz des Steuersystems wiederherstellen. Hauptpunkt: Die kritisierten Steuerregimes sollen neuen Erleichterungen für Unternehmen weichen, die auch in der EU akzeptiert und angewandt werden. Dabei denken die Bundes- und Kantonsvertreter hauptsächlich an eine sogenannte Lizenz-Box,, mit der Erträge aus der Verwertung von geistigem Eigentum, beispielsweise aus Patenten, tiefer besteuert werden als die übrigen Erträge. Die Praxis ist unter anderem in den Benelux-Staaten verbreitet und erlaubt internationalen Firmen, ihre Steuern erheblich zu senken.
Nicht alle Kantone dürften mit Boxen aber die bisher privilegierten Firmen halten können. Deshalb schlägt der Zwischenbericht vor, dass die Kantone je nach Bedarf die Gewinnsteuersätze senken sollten. Als Minimum werden rund 12 Prozent angegeben.
Die Kosten der Massnahmen lassen sich noch nicht präzise beziffern. Zum Ausgleich der grob geschätzten Steuerausfälle von 0,2 bis 3,9 Milliarden Franken will der Bund den Kantonen unter die Arme greifen. Wie und mit wie viel Geld ist noch offen. Zu den Ausfällen kommt es nicht zuletzt, weil von den neuen Regeln auch Firmen profitieren, die heute normal besteuert werden.
Die fehlenden Einnahmen und der geplante Bundesausgleich müssen finanziert werden. Auf Bundesebene stehen dafür Einsparungen oder Steuererhöhungen zur Debatte. Denkbar wären eine Kapitalgewinnsteuer, höhere Dividendenbesteuerung oder auch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer. Die EU-Finanzminister erwarten im Juni Lösungen für den Steuerstreit. (sda)
Reichen bisherige Massnahmen?
Wie beurteilt der Aargauer Finanzdirektor Roland Brogli, Mitglied des von Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf präsidierten Steuerungsorgans für die Unternehmenssteuerform III, heute die Situation? Reichen die diskutierten Massnahmen?
Vorausgeschickt werden kann, dass im Aargau 98,3 Prozent der Gewinnsteuern von Firmen stammen, die ordentlich besteuert werden.
Nur das Wallis hat mit 99,2 Prozent noch mehr ordentlich besteuerte Firmen. Diese Kantone sind somit vom Steuerstreit mit der EU direkt weniger betroffen, indirekt aber schon.
Brogli: «Ein erster Schritt»
Deshalb ist für Brogli die jüngste Aargauer Steuerreform «ein erster Schritt in die richtige Richtung». Ist also die Steuersenkung, die ab 2016 für die juristischen Personen gilt, noch nicht die ganze Antwort?
Roland Brogli: «Ich bin nicht davon ausgegangen, dass wir mit der beschlossenen Senkung des Gewinnsteuersatzes die EU-Problematik für den Aargau schon gänzlich gelöst haben. Die Details der künftigen Lösung waren und sind noch gar nicht bekannt.»
Diskutiert wird heute eine flächendeckende Senkung der kantonalen Gewinnsteuern, sodass zusammen mit der direkten Bundessteuer eine Gesamtbelastung von 12 bis 14 Prozent resultiert, um attraktiv zu bleiben.
Da müsste sich auch der Aargau einiges ans Bein streichen. Brogli: «Eine ausschliessliche Senkung der Gewinnsteuertarife wäre der Worst Case. Das kann es nicht sein.»
Im Aargau liegt nämlich diese Besteuerung ab 2016 zwischen 14,9 und 18,3 Prozent. Müssten alle Kantone auf 14 oder gar 12 Prozent hinuntergehen, verlören sie 4 Milliarden Franken an Steuern.
Im Aargau verlören laut Brogli «Kanton und Gemeinden rund 260 bis 330 Millionen Franken. Das wäre rund die Hälfte der Unternehmenssteuereinnahmen – zwei Drittel zulasten des Kantons, ein Drittel zulasten der Gemeinden. Das wäre nicht verkraftbar. Es soll sowieso jeder Kanton selbst über seine Massnahmen entscheiden.»
Einzelne Kantone könnten die Unternehmenssteuern massiv senken. Könnte daraus ein Dominoeffekt erwachsen? Brogli warnt:
«Wenn einzelne Kantone ihre Steuersätze übermässig senken, besteht die Gefahr, dass ordentlich besteuerte Unternehmen aus anderen Kantonen in solche Tiefsteuerkantone wechseln.
Dadurch entstünde eine neue Dynamik im Steuerwettbewerb – mit schädlichen Auswirkungen.»
Worauf sollen denn die Kantone setzen? Brogli verweist auf die Empfehlungen des Steuerungsorgans. Es sieht mehrere mögliche Massnahmen vor. Zum einen die Einführung von neuen Sonderregelungen.
Kantone wie Basel-Stadt favorisieren eine tiefere Besteuerung der Erträge aus Lizenzen, sogenannte Lizenzboxen, wie verschiedene EU-Staaten sie auch kennen. Dies hilft Kantonen mit Betrieben, die in Forschung und Entwicklung aktiv sind.
Brogli: «Darin sehe ich einen tauglichen Ansatz für Kantone, die heute vielen solchen Firmen Sonderregelungen anbieten, welche die EU nicht mehr akzeptiert. Weil jene Kantone dann ihre Gewinnsteuern weniger senken müssten, würde das auch Druck vom Aargau wegnehmen.»
Das zweite Element sind kantonale Gewinnsatzsteuersenkungen, das dritte der Abbau bestimmter Steuerlasten zur allgemeinen Stärkung der Standortattraktivität.
Wie viel Kompensation vom Bund?
Bund und Kantone werden die Entlastungen infolge der Unternehmenssteuerreform III kompensieren müssen. Die Rede ist von einer Milliarde Franken, die der Bund den Kantonen ausgleichen müsse.
Im Gespräch sind bereits ein höherer Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer und eine höhere Mehrwertsteuer.
Wie positioniert sich hier der Aargau? Brogli verweist darauf, dass der Bund – anders als die Kantone – all diese Firmen heute schon ordentlich besteuert, also noch mehr als die Kantone von deren Verbleib in der Schweiz profitiert und somit daran mindestens genauso interessiert ist. Dem Bund sei das klar.
Deshalb, so Brogli, sei der Bund grundsätzlich auch bereit, einen wesentlichen Beitrag zur Problemlösung zu leisten: «Weil auf die Kantone möglicherweise grosse Steuerausfälle zukommen, ist es unabdingbar, dass der Bund sie nicht im Stich lässt.»
Für Brogli bietet sich eine Erhöhung des Kantonsanteils an der direkten Bundessteuer an. Zahlen nennt er keine.
Welches wäre aus Sicht des Finanzdirektors eine gute Lösung für den Aargau? Brogli favorisiert einen Mix von Massnahmen.
Zum Beispiel mit der Lizenzboxenlösung, einer Verbesserung des Beteiligungsabzugs und einer «massvollen Steuersatzsenkung für juristische Personen». Und schiebt nochmals sein Credo nach: «Der Bund muss sich an der Lösung markant beteiligen.»
Mindereinnahmen noch ungewiss
Rechnet der Aargau letztlich dank Kompensation vom Bund mit einer für ihn aufkommensneutralen Lösung oder ist das unrealistisch?
Nochmals Roland Brogli: «Falls die Unternehmenssteuerreform III zu Mindereinnahmen führt, was ziemlich wahrscheinlich ist, werden nebst dem Bund die Kantone und damit auch der Aargau diese mittragen müssen. Wie hoch diese Mindereinnahmen ausfallen werden und wann, ist jedoch noch sehr ungewiss. Die Umsetzung wird kaum vor den nächsten fünf bis sieben Jahren erfolgen.»