Trockenheit
«Erhebliche Waldbrandgefahr» im Aargau: Kanton ruft Bevölkerung zur Vorsicht auf

Mit den hohen Temperaturen und vor allem der Trockenheit steigt die Waldbrandgefahr.

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Feuer sollte im Wald nie unbeaufsichtigt gelassen werden. (Symbolbild)

Feuer sollte im Wald nie unbeaufsichtigt gelassen werden. (Symbolbild)

Keystone/ARNO BALZARINI

Im Aargau besteht derzeit erhebliche Waldbrangefahr: Das entspricht Stufe 3 von 5, teilt der Kanton am Donnerstagmorgen mit.

Auch in den nächsten Tagen soll es trocken und warm bleiben. Der Kantonale Führungsstab (KFS), die Abteilung Wald des Departements Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) und die Aargauische Gebäudeversicherung (AGV) rufen die Bevölkerung deshalb zur Vorsicht beim Feuern im Freien auf.

Hält die Trockenheit an, kann es laut dem Kanton sogar zu Feuerverboten kommen.

Hitze und Trockenheit machen der gesamten Schweiz zu schaffen:

Bereits seit einer Woche sind im Tessin und in den Bündner Südtälern Feuer im Freien absolut verboten. Auch in den anderen Regionen des Kantons Graubündens ist Feuer im Wald und in Waldesnähe untersagt. Der Kanton Wallis zog am Dienstag mit einem Feuerverbot nach. Auch das Fürstentum Liechtenstein hat am Mittwoch ein absolutes Feuerverbot in Wäldern und Waldesnähe ausgesprochen.

Der Kanton Luzern hat am Mittwoch wegen der Trockenheit vor einer erhöhten Waldbrandgefahr gewarnt. Er verzichtete zwar auf ein Feuerverbot, ruft aber beim Feuern im Wald und in der Waldnähe zu höchster Vorsicht auf, heisst es in einer Mitteilung. Grillfeuer sollten nur in festen Feuerstellen und mit grösster Vorsicht entfacht werden. Bei starkem Wind sei ganz darauf zu verzichten.

Durch die andauernde Trockenheit sinken die Seespiegel der Zürcher Gewässer. Am Greifensee im Kanton Zürich können Schiffe bereits nicht mehr überall anlegen.

Das müssen Sie beachten:

• Keine brennenden Raucherwaren und Zündhölzer wegwerfen
• Bei starkem Wind wegen des gefährlichen Funkenflugs im Freien nicht feuern
• Im Wald nur in festen Feuerstellen Feuer machen
• Feuer nie unbeaufsichtigt lassen
• Feuer immer vor Verlassen der Feuerstelle löschen und sich versichern, dass Feuer und Glut auch tatsächlich erloschen sind
• Kein Abbrennen von Schlagabraum im Wald

(az/sda)