ELEKTROSCHOCK
Nur für Sondereinheit: Nicht alle Aargauer Polizisten erhalten einen Taser

Taser sollen weiterhin nur der Sondereinheit Argus zur Verfügung stehen, wenn es nach dem Regierungsrat geht. Die Motion diverser Fraktionen, dass sämtliche Polizeikräfte die Elektroschockgeräte benutzen dürfen, ist aber nicht komplett vom Tisch.

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In Zürich und Luzern gang und gäbe, im Aargau nicht: Die Regionalpolizei bekommt keine Taser.

In Zürich und Luzern gang und gäbe, im Aargau nicht: Die Regionalpolizei bekommt keine Taser.

Dominik Wunderli

SVP-Grossrat und Polizist Roland Vogt sowie Grossrätinnen und Grossräte aus mehreren Fraktionen forderten im Dezember eine gesetzliche Grundlage, damit sogenannte Taser durch sämtliche Polizeikräfte im Aargau eingesetzt werden können. Im Kanton Zürich sei es üblich, dass die lokalen Polizeikräfte einen Taser tragen, die Erfahrungen seien nur positiv, schrieben die Motionäre.

Schon im Jahr 2017 sprachen sich die Regionalpolizeien im Aargau für Taser aus, damals stellte sich die Kantonspolizei quer. Der neue Vorstoss stösst beim Regierungsrat auf Ablehnung, in seiner Antwort heisst es, «eine Gesetzesbestimmung zur Regelung des Einsatzes von Einsatz- und Zwangsmitteln sei derzeit nicht zweckmässig». Grund dafür ist die offene Frage, ob im Aargau die bisherige Organisation mit Kantons- und Regionalpolizei beibehalten werden soll, oder ob es künftig eine Einheitspolizei gibt.

Kantonspolizei überprüft Einsatz von Tasern

Zudem sei die Verwendung des Tasers in einem Dienstbefehl der Kantonspolizei bereits ausreichend geregelt. Diese Vorgaben seien auch für die Polizeikräfte der Gemeinden verbindlich, weil die Kapo verbindliche Weisungen zur Koordination und einheitlichen Praxis der Polizeitätigkeit im Kanton erlassen könne. Allerdings ist der Regierungsrat bereit, die Motion als Postulat entgegenzunehmen.

Er räumt ein, dass «das polizeiliche Einsatzumfeld, die gesellschaftlichen Herausforderungen und die kriminellen Bedrohungen stetigen Veränderungen unterworfen» seien. Die polizeilichen Zwangsmittel – auch die Taser – würden derzeit einer Überprüfung durch die Kantonspolizei unterzogen, die Polizeikräfte der Gemeinden würden dabei einbezogen, schreibt der Regierungsrat. Er will die Ergebnisse dieser Überprüfung abwarten und dem Grossen Rat danach einen Bericht dazu abliefern. (zen/fh)

Die Taser-Frage war bereits 2020 im «TalkTäglich» Thema.

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