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Kanton Aargau
Wie viele Jahre ohne Sozialhilfe müssen Nicht-Schweizer im Aargau vorweisen, bis sie sich einbürgern lassen können? Fünf oder zehn Jahre? Der Grosse Rat war sich nicht einig. Jetzt entscheidet das Volk.
Es war nur eine einzige Frage, die bei der zweiten Beratung des Gesetzes über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht noch zu reden gab: Wer sich einbürgern lassen will, muss nachweisen, dass er oder sie ohne Sozialhilfe auskommt. Das war im Grossen Rat unbestritten. Aber wie lange muss diese Frist sein?
Nur wer nachweislich mindestens seit zehn Jahren keine Sozialhilfe mehr bezieht, kann eingebürgert werden. So lautete der Mehrheits-Antrag der vorberatenden Kommission. Mit diesem Vorschlag war die FDP-Fraktion einverstanden.
Christoph Riner machte sich im Namen der SVP ebenfalls stark für die zehn Jahre. So lange zu warten, sei durchaus sinnvoll. Denn die Einbürgerung sei erst der Abschluss einer erfolgreichen Integration. Für die CVP erklärte Susanne Voser, die Partei sei ebenfalls für zehn Jahre.
Ganz anders die SP: Claudia Rohrer sagte, zehn Jahre seien eine «unanständig lange Zeit», es sei nicht nach vollziehbar, warum der Aargau zehn Jahre verlange, wenn der Bund mindestens drei Jahre als angemessen bezeichne und verlange. Kim Schweri (Grüne) plädierte für den Kompromiss.
Die Verschärfung von bisher drei auf neu zehn Jahre sei unverhältnismässig. Die Grünen könnten sich mit einer Frist von fünf Jahren einverstanden erklären. Wenn der Rat sich für zehn Jahren entscheide, würden sie das Behördenreferendum und damit eine Volksabstimmung verlangen.
Landammann Urs Hofmann erklärte, der Regierungsrat sehe eine Frist von fünf Jahren als richtig und praktikabel an. Hingegen sei es praktisch unmöglich, zuverlässig herauszufinden, ob ein Einbürgerungswilliger tatsächlich zehn Jahre lang keine Sozialhilfe bezogen habe, wenn er etwa aus einem andern Kanton in die Gemeinde käme.
Gemeindeammänner-Präsidentin Renate Gautschy (FDP) widersprach; in der der digitalen Welt sei es kein Problem mehr, herauszufinden, wer wann Sozialhilfe bezogen habe und warum und wie lange.
So werde Armut zum Delikt, kritisierte Lelia Hunziker (SP). Zudem werde mit der Zehn-Jahre-Regelung der Ausländeranteil künstlich hochgehalten. Was dann wiederum politisch ausgeschlachtet werde.
Mit 86 zu 50 Stimmen beschloss der Grosse Rat schliesslich, dass Ausländer beweisen müssen, dass sie seit mindestens zehn Jahren ohne Sozialhilfe leben, bis sie sich im Aargau einbürgern lassen können.
Unverzüglich stellten Grüne und SP den Antrag auf ein Behördenreferendum. Der Antrag erhielt 43 Stimmen, 35 wären notwendig gewesen. Damit ist klar, dass die Aargauerinnen und Aargauer an der Urne diese Frage beantworten werden.
Alle Beschlüsse des Grossen Rats können Sie auch in unserem Ticker nachlesen: