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Strafrechtsexperte Martin Killias erklärt, wieso die Zahl der Einbrüche zurückgeht und wie das Geschäftsmodell der Einbrecher funktioniert.
Martin Killias: Einbrecher folgen der Marktlogik und sind abhängig von Absatzmärkten. Bis in die 80er-Jahre waren Fernseher, Videorekorder und Stereoanlagen auf Occasionsmärkten gefragt und liessen sich dort leicht verkaufen. Als die Nachfrage in der Schweiz nachliess, begannen Banden, gestohlene Waren in den Osten zu exportieren. Doch auch dort war der Markt irgendwann gesättigt. Später wurden PCs und Laptops zu beliebtem Diebesgut, das ist inzwischen aber auch wieder vorbei. Wer kauft heute noch einen gebrauchten Computer?
Laptops und Handys sind kaum mehr rentabel. Und Bargeld bewahren die meisten Leute ebenfalls nicht mehr zu Hause auf, weil mehrheitlich mit Karten bezahlt wird. Wirtschaftlich am interessantesten für die Einbrecher sind Schmuckstücke, Uhren oder Ketten, die sich in vielen Wohnungen und Häusern stehlen lassen. Wie lukrativ dies ist, hängt allerdings stark vom Goldpreis ab. Ist er tief, lohnt sich Einbruch weniger. Am einträglichsten sind Einbrüche in
Geschäfte mit Kleidung und Parfums, weil sich diese Waren in einigen Ländern gut verscherbeln lassen.
Ja, das kann man so sagen. Das Geschäftsmodell der Einbrecher hat über die Jahrzehnte hinweg immer wieder Krisenzeiten durchlebt – abhängig vom Verlauf der Konjunktur, die sich kaum vorhersehen lässt.
Für eine Entwarnung ist es auf jeden Fall zu früh. Die Situation kann sich rasch ändern. Der iPhone-Boom beispielsweise, der Smartphones vor zehn Jahren auf einen Schlag zum
begehrten Diebesgut gemacht hat, war nicht vorhersehbar. Deshalb ist es unmöglich, seriöse Prognosen zu erstellen. Vieles wissen wir schlicht nicht, das müssen wir akzeptieren.
Ein Einbrecher kann in der Schweiz unter anderem wegen Diebstahl, Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung, nicht aber wegen Einbruch verurteilt werden. Im Unterschied zu den meisten anderen Ländern gibt es dieses Delikt in unserem Strafgesetzbuch nicht. Das ist ein Problem der Gerechtigkeit. Im Strafregisterauszug erhält dann beispielsweise ein Ladendieb das gleiche Delikt eingetragen wie ein Einbrecher.