Startseite Aargau Kanton
Der Kanton Aargau muss das Datenschutzgesetz an die Vorgaben des Bundes anpassen. Das Ziel: auf die veränderten technologischen und gesellschaftlichen Verhältnisse reagieren. Im Aargau wollen nicht alle mitziehen.
Der Bundesrat revidiert das Datenschutzgesetz. Er möchte den Datenschutz stärken und an die veränderten technologischen und gesellschaftlichen Verhältnisse anpassen. Das neue Gesetz wird deshalb auch die Digitalisierung und Big Data berücksichtigen. Zudem sollen die laufenden Datenschutzreformen in der EU und beim Europarat berücksichtigt werden.
Die Revision des nationalen Gesetzes wirkt sich auch auf das kantonale Recht aus. Die wichtigsten Änderungen in Kürze:
Seit letzter Woche ist die Vernehmlassung zum neuen kantonalen Gesetz abgeschlossen. Die Parteien stimmen den Änderungen grundsätzlich zu, üben aber auch Kritik.
Vor allem die Aargauer SVP schert aus. Sie befürchtet, dass die höhere Transparenz und die Stärkung der Rechte der Betroffenen vor allem Täter schützen. «Das Interesse der Öffentlichkeit muss immer noch schwerer gewichtet werden als private Daten des Einzelnen», schreibt die Partei. Mit dieser Meinung steht die SVP alleine da.
Die CVP und FDP teilen aber die Befürchtung der SVP, dass die Anpassungen nur mit zusätzlichem Personal zu erbringen sind. Das möchten sie verhindern und fordern deshalb, dass die Regierung das genau beobachtet. Der CVP ist zudem wichtig, dass die Polizei und Justiz beim Ermitteln nicht durch «unnötige Bürokratiehürden und Datenschutzbestimmungen behindert werden».
Die EVP wiederum hat gegenteilige Befürchtungen: Sie möchte keine bestehenden Ressourcen für die neuen Aufgaben nutzen, da diese ohnehin schon «knapp bemessen sind».
Durch das neue Gesetz soll auch der Datenaustausch zwischen der Arbeitslosenversicherung, der Invalidenversicherung und der Sozialhilfe verbessert werden. Das sei für die bessere Integration von Stellensuchenden in den Arbeitsmarkt «nützlich», findet die FDP. Die SVP freut sich und schreibt: «Sozialtourismus» lohne sich somit «endgültig nicht mehr».
Auch die Grünen erachten den Datenaustausch als «sinnvoll», möchten aber von einer «Blankovollmacht» absehen: «Besonders schützenswerte Personendaten wie etwa religiöse Ansichten oder die sexuelle Orientierung sollen nicht bekannt gegeben werden dürfen», schreibt die Partei.
Die Piraten lehnen diese Änderung ganz ab: Die Regierung versuche damit, den Schutz der persönlichen Daten aufzuweichen: «Unter dem Deckmantel der Integration in den Arbeitsmarkt soll der Datenschutz geschwächt werden. Unverständlich.»
Das zuständige Departement für Volkswirtschaft und Inneres wird die Vernehmlassungsantworten und gemachten Einwände nun prüfen. (NLA)