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Kanton Aargau
Mittles einer Standesinitiative sollen die rechtlichen Grundlagen geschaffen werden, um effizienter gegen Steuerhinterziehung vorzugehen.
Mit einem Antrag auf Direktbeschluss visiert die SP-Fraktion eine aargauische Standesinitiative an. Deren Ziel wäre, das nationale Steuerstrafrecht so anzupassen, dass die kantonalen Behörden auch Strafverfolgungsrecht anwenden können.
Den kantonalen Steuerbehörden soll es möglich sein, so Sprecherin Gabriela Suter im SP-Vorstoss, «bei hinreichendem Tatverdacht von Steuerhinterziehung ein Strafverfahren zu eröffnen und Auskünfte von Banken einzuholen».
Den Kantonen solle das notwendige Instrumentarium in die Hand gegeben werden, um auf wirksame Art und Weise Steuerwiderhandlungen zu bekämpfen, heisst es im am Dienstag eingereichten Vorstoss.
Doch warum will die SP für dieses Anliegen den Weg über Bundesbern gehen? Die Fraktion knüpft damit an die Motion «Steuerdetektive» an, die sie vor einem Jahr zurückgezogen hat, nachdem die Regierung dargelegt hatte, dass zur Einführung kantonaler Steuerdetektive Bundesrecht geändert werden müsse, so Gabriela Suter.
Für Verfahren zu den direkten Steuern sind die kantonalen Steuerbehörden zuständig. Sie können aber dem Verdacht auf eine Steuerstraftat kaum nachgehen, da ihnen nur sehr wenige Untersuchungsmittel zur Verfügung stehen, argumentiert die SP-Fraktion, und weiter: «Die kantonalen Steuerbehörden können Drittpersonen im Strafverfahren betreffend direkter Steuern nur in sehr beschränktem Umfang und Banken gar nicht befragen. Davon profitieren steuerunehrliche Personen.»
Deshalb soll es nach dem Willen der SP den kantonalen Steuerbehörden neu möglich sein, bei hinreichendem Tatverdacht ein Strafverfahren zu eröffnen und Auskünfte von Banken einzuholen.
Wenn den kantonalen Behörden in Steuerstrafverfahren weitergehende Instrumente zur Verfügung stünden, hätte dies wohl eine nicht zu unterschätzende abschreckende Wirkung, hofft die SP-Fraktion, «und würde sich wahrscheinlich insgesamt positiv auf die Steuerehrlichkeit auswirken».
In einer neuen Interpellation will die SP von der Regierung zudem Auskunft über die genaue Wirkung der «kleinen Steueramnestie», die seit 2010 gilt. Wie viel Schwarzgeld wurde damit seither legalisiert, wie viele Steuereinnahmen ergaben sich?
Dies fragt die SP unter Verweis auf die allein letztes Jahr 1182 Selbstanzeigen wegen Steuerhinterziehung, wobei 287 Millionen Franken deklariert wurden, die Steuereinnahmen von 12,8 Millionen Franken brachten. Nach diesen Zahlen sei «davon auszugehen, dass dem Kanton eine beträchtliche Summe an Steuern vorenthalten wird», heisst es im Vorstoss weiter.
Die SP will jetzt wissen, wie viele straflose Selbstanzeigen es seit 2010 gab und wie viel Geld dabei zutage kam. Nach AZ-Berechnungen waren es bis Mitte Juni 2019 schon 1,654 Milliarden Franken.
Die SP will aber noch viel mehr wissen, etwa auch, auf wie viele Bussen der Kanton da verzichtete, wie viele Steuerhinterziehungs-Fälle in den letzten zehn Jahren geahndet wurden und was er tue, um Steuerhinterziehung zu verhindern.
Zudem soll die Regierung sagen, ob sie bereit wäre, sich in Bern für die Aufhebung der Unterscheidung zwischen Steuerbetrug und Steuerhinterziehung einzusetzen. Und schliesslich: «Auf wie viele Millionen schätzt der Regierungsrat die Steuerbeträge, die unserem Kanton und unseren Gemeinden jährlich aufgrund von Steuerhinterziehung verloren gehen?»