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Kanton Aargau
Die bürgerlichen Parteien fordern dringlich endlich die Abschaffung der Staatsgarantie für die Aargauische Kantonalbank (AKB). Für die Aargauer Regierungsrat ist das nicht einmal ein Thema.
Für die Abschaffung der Staatsgarantie sei keine Verfassungsänderung notwendig, sondern einzig das Kantonalbankgesetz müsse revidiert werden, schreibt der Regierungsrat am Freitag in der Stellungnahme zu einer SVP-Motion.
Wegen bestehender Verpflichtungen könne die Staatsgarantie jedoch "nicht heute auf morgen" aufgegeben werden. Dieser Prozess bedürfe einer sorgfältigen Planung und Umsetzung. Bei einer Abschaffung der Staatsgarantie wären noch Einlagen von bis zu 100'000 Franken pro Kunde durch die Einlagensicherung geschützt.
"Für den Kanton besteht keine Eile, die Staatsgarantie einer Prüfung zu unterziehen und allenfalls schnellstmöglichst abzuschaffen", schreibt der Regierungsrat weiter. Neben den vorhandenen Risiken biete die Staatsgarantie auch Vorteile.
Die SVP-Fraktion hatte in einer Motion gefordert, dass die Staatsgarantie fallen soll. Im Falle einer Insolvenz müsste der Kanton "enorme finanzielle Mittel" aufwenden, heisst es in der Begründung. Der Regierungsrat lehnt die Motion ab. Er ist jedoch bereit, den Vorstoss als unverbindliches Postulat entgegenzunehmen.
Der Regierungsrat ist zudem bereit, die Forderung von CVP, FDP und SVP zu erfüllen und einen Bericht zur Rechtsform und der Staatsgarantie der AKB auszuarbeiten.
Als Vorteil der Staatsgarantie führt der Regierungsrat an, dass die Aargauer Bevölkerung ihr Geld jederzeit sicher bei einem Geldinstitut anlegen könne - auch in Krisenzeiten. Zudem trage der Kanton mit der Gewährung einer Staatsgarantie zur Stabilität des Finanzmarkts bei.
Eine eigene Bank bringe dem Kanton Vorteile. Tendenziell könne die Bank aufgrund ihrer Kreditwürdigkeit und wegen der AAA-Bewertung des Kantons durch Standard & Poor's günstiger Gelder aufnehmen. Das wirke sich positiv auf das Geschäftsergebnis aus.
Der Kanton und damit auch dessen Bevölkerung profitierten davon in Form höherer Ausschüttungen. Dieser Wettbewerbsvorteil könne als Abgeltung des Leistungsauftrags der Bank verstanden werden. Es gebe neben der Profitabilität auch soziale und gesellschaftliche Komponente.
Die AKB birgt gemäss Regierungsrat für den Kanton jedoch finanzielle Risiken. Wenn die Bank nicht jedes Jahr hohe Gewinne abliefere, so fehle Geld in der Staatskasse. Ein Sanierungsfall der Bank könne den Kanton sehr teuer zu stehen kommen.
So waren in den 1990er-Jahren und 2000er-Jahren einige Kantonalbanken in Schieflage geraten. Auslöser dafür waren die Wirtschafts- und Immobilienkrise gepaart mit riskanten Expansionsstrategien und oft ungenügendem Risikomanagement.
Dies führte dazu, dass die Kantonalbanken Bern (1993), Genf (2000) und Waadt (2001/02) mit Kantonsgeldern saniert werden mussten. Die Kantonalbanken von Solothurn (1995) und Appenzell-Ausserrhoden (1996) konnten nicht mehr gerettet werden und wurden vollprivatisiert. Der letzte Sanierungsfall betraf die Kantonalbank des Kantons Glarus (2008).
Im Aargau muss die AKB seit 2007 dem Kanton für die Staatsgarantie eine Abgeltung bezahlen und zwar in Höhe von einem Prozent der gemäss den banken- und börsenrechtlichen Bestimmungen erforderlichen Eigenmittel. Für das Geschäftsjahr 2016 belief sich diese Abgeltung auf 10,7 Millionen Franken.
Die AKB fuhr 2016 einen Gewinn von 142,2 Millionen Franken ein. An den Kanton als Eigentümer überwies die Bank 99 Millionen Franken. Mitsamt der Abgeltung für die Staatsgarantie lieferte die Bank 107,7 Millionen Franken in die Staatskasse ab.