Verpachtung
Die Aargauer Jagdreviere werden neu vergeben – zwei Bewerbungen fielen durch

Die 179 Aargauer Jagdreviere werden per 2019 für weitere acht Jahre neu verpachtet. 161 Jagdgesellschaften haben bereits den neuen Pachtvertrag zur Unterzeichnung erhalten. In 18 Fällen hat der Kanton einen anfechtbaren Entscheid erlassen.

Drucken
161 von 179 Aargauer Jagdrevieren für die Periode 2019 bis 2026 sind verpachtet. (Symbolbild)

161 von 179 Aargauer Jagdrevieren für die Periode 2019 bis 2026 sind verpachtet. (Symbolbild)

Keystone

Die 179 Aargauer Jagdreviere werden per 2019 für weitere acht Jahre neu verpachtet. 161 Jagdgesellschaften im Kanton haben den neuen Pachtvertrag schon zur Unterzeichnung erhalten, wie es in einer Mitteilung der Staatskanzlei heisst. In den übrigen
18 Fällen ist für die Verpachtung noch kein definitiver Entscheid gefallen – aus unterschiedlichen Gründen.

Für insgesamt 16 Reviere hatten sich zwei Jagdgesellschaften beworben. In diesen Fällen hat sich der Kanton jeweils für eine Gesellschaft entschieden. Dieser Entscheid ist aber noch nicht definitiv, die nicht berücksichtigten Jagdgesellschaften haben nun 30 Tage lang Zeit, die Vergabe beim Regierungsrat anzufechten. Später wäre laut Staatskanzlei ein Weiterzug ans Verwaltungsgericht möglich.

Umstrittene Reviere unbekannt

Gemäss Jagdgesetzgebung verpachtet der Kanton die Jagdreviere jeweils für acht Jahre. In der Regel wird ein Revier an die bisherige Jagdgesellschaft verpachtet. Jedoch muss die Gemeinde ihre Zustimmung zur ausgewählten Jagdgesellschaft geben.

Kommt es zu Differenzen zwischen Departement und Gemeinde oder zwischen beteiligten Gemeinden, entscheidet der Regierungsrat. Wenn sich zwei oder mehr Jagdgesellschaften für dasselbe Revier bewerben, wird jene Gesellschaft bevorzugt, die ihre jagdlichen Aufgaben besser erfüllt: Massgebend sind dabei die bisherige Jagdausübung, die Verbundenheit der Gesellschaft mit dem Revier sowie die Altersstruktur der Pächter.

Welches die umstrittenen 16 Reviere sind, teilt der Kanton mit Verweis auf die laufenden Verfahren nicht mit.

Abschussquote nicht erfüllt

Bei den zwei anderen Revieren, die noch nicht definitiv verpachtet sind, lagen laut der Mitteilung des Kantons keine geeigneten Bewerbungen vor. Gegenüber dem SRF-Regionaljournal Aargau Solothurn sagt Alain Morier, Leiter Abteilung Wald im Departement Bau, Verkehr und Umwelt, dass die beiden abgelehnten Jagdgesellschaften zu wenig Rehe und Wildschweine geschossen und daher die Abmachung mit den Förstern nicht erfüllt hätten. Deshalb werden die beiden vakanten Reviere neu ausgeschrieben. Auch dieser Entscheid des Departements ist anfechtbar.

Wildschweine waren auch Thema an der Herbsttagung von Jagd Aargau. Dort präsentierte Stefan Suter von der Forschungsgruppe Wildtiermanagement der ZHAW Wädenswil die Resultate einer Untersuchung zu Vergrämungsabschüssen von Schwarzwild. «Solche Abschüsse zeigen Wirkung», stellte er fest. «Die Wildschweine lassen sich dadurch zwar nicht definitiv in den Wald vertreiben. Ihnen wird aber der Zugang zum ‹Buffet› der landwirtschaftlichen Kulturen erschwert.» Zudem bewegen sich die Tiere danach vermehrt und könnten besser bejagt werden.» (az/fh)