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Kanton Aargau
Der Bund hat Lockerungen auf den 11. Mai beschlossen. Welche Betreibe dürfen nun im Aargau wieder öffnen? Daran arbeitet eine spezielle Corona-Task-Force.
«Es ist wichtig und richtig, dass nun auch Gastronomie- und Kulturbetriebe mit gewissen Einschränkungen
und Auflagen wiedereröffnen können und in vermehrtem Masse Sportaktivitäten möglich sind», sagt Landammann Markus Dieth. Der Regierungsrat zeigt sich in der Medienmitteilung des Kantons erfreut über die Lockerungsmassnahmen des Bundesrates.
Dieth fordert die Betreibe nun auf, die Schutzmassnahmen konsequent umzusetzen und appelliert auch an die Eigenverantwortung der Nutzer, die Empfehlungen strikt einzuhalten. »Wir müssen unter allen Umständen eine zweite Infektionswelle zu verhindern versuchen», betont Dieth, «eine solche hätte wohl noch gravierendere Auswirkungen auf die Wirtschaft sowie erneut drastische Einschränkungen des öffentlichen Lebens zur Folge.»
Eine vom Regierungsrat während der Coronakrise eingesetzte Task-Force analysiert nun zusammen mit den Fachleuten aus den Departementen die Weisungen des Bundesrates. Danach wird die Umsetzung für den Kanton vorbereitet. Im konkreten Fall vom 11. Mai 2020 geht es unter anderem darum, welche Betriebe und Bereiche unter welchen Bedingungen wiedereröffnen dürfen.
Der Kanton will Mitte nächster Woche an einer Medienkonferenz über die Umsetzung der zweiten Lockerungsphase ab dem 11. Mai informieren.