Am 6. November 2017 ist ein damals 80-Jähriger an einem Fussgängerstreifen in Lenzburg ungebremst in die 19-jährige Elida Osmani gefahren. Die junge Frau starb später an den schweren Verletzungen. Im Mai verurteilte das Bezirksgericht Lenzburg den Rentner wegen fahrlässiger Tötung und Fahrens ohne Berechtigung zu einer bedingten Geldstrafe und einer Busse von 10 000 Franken.
Das Urteil war für die Angehörigen von Elida Osmani ein Schlag ins Gesicht: «Ich bin enttäuscht, dass ein Menschenleben so wenig wert ist», sagte die Cousine der Verstorbenen nach dem Prozess.
Die Staatsanwaltschaft und Elida Osmanis Angehörige haben gegen das Urteil Berufung angemeldet. Allerdings haben sie bis zum Ablauf der Frist keine Berufungserklärung eingereicht. Damit kommt es wohl nicht zu einer Verhandlung vor Obergericht. Wenn keine der Parteien gegen den Beschluss des Obergerichts Beschwerde beim Bundesgericht einreicht, wird das Urteil des Bezirksgerichts rechtskräftig. (nla/AZ)