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Kanton Aargau
Viele wissen es noch immer nicht: Heute tritt die Verordnung über den Eigenesswert im Aargau in Kraft. Damit müssen im eigenen Garten geerntete Lebensmittel versteuert werden. Das sorgt nicht nur bei der FDP für rote Köpfe.
Viele Aargauerinnen und Aargauer wissen noch immer nicht, dass heute die Verordnung über den Eigenesswert (EEW) in Kraft tritt.
Damit unliebsame Überraschungen steuerlicher Art vermieden werden können, wird hier nochmals erklärt, was man über die neue Steuer wissen muss.
Denn da gibt es nichts zu beschönigen: Beim Eigenesswert handelt es sich in der Tat um eine neue Steuer.
Erfunden und entwickelt wurde der EEW im Finanzdepartement von Roland Brogli.
Verschiedene Quellen bestätigen, dass der Chef – selber ein passionierter Gärtner – von der Idee, die ein Praktikant einbrachte, dermassen begeistert war, dass er den EEW bereits auf den 1. April in Kraft setzen wollte – und nicht erst auf den 1. Januar 2015. In der Eile ging dann aber leider die verständliche Kommunikation etwas verloren.
Der Einheitssatz pro Quadratmeter Garten beträgt Fr. 1.12. Berechnet wird immer die halbe Gartenfläche.
Es gilt die Formel: EEW = halbe Gartenfläche mal Fr. 1.12.
Rechenbeispiel: Wer 500 Quadratmeter Garten besitzt, muss für 250 Quadratmeter Eigenesswert entrichten. Er bezahlt demnach 250 x Fr. 1.12.; also genau 280 Franken pro Jahr.
Wer jetzt noch Fragen hat, wende sich vertrauensvoll an die EEW-Hotline 058 200 50 81, heute von 10 bis 11 Uhr. Experten geben gern Auskunft auf alle Fragen. (jm)
Was ist der EEW?
Der EEW ist vergleichbar mit dem Eigenmietwert. Nur bezieht er sich auf den Garten. In Zusammenarbeit mit dem Forschungsinstitut für biologischen Landbau (FiBL) in Frick hat man ausgerechnet, dass ein Quadratmeter Privatgarten theoretisch einen jährlichen Ertrag von Fr. 31.45 abwirft, wenn man ihn einigermassen klug und saisongerecht bepflanzt.
Angenommen, jemand besitzt einen Garten von 500 Quadratmetern. Damit kann er pro Jahr einen Ertrag 500 mal 31.45 Franken erzielen – was einem theoretischen Zusatzeinkommen von 15 725 Franken entspricht.
Ein Einkommen, das bisher nicht versteuert werden musste. Mit der Einführung des EEW wird sich das nun ändern. Ab heute wird jeder Gartenbesitzer zur Kasse gebeten. Egal, ob er nun Gemüse anpflanzt oder nicht.
Einheitssatz von Fr. 1.12 Franken
Verlangt wird ein Einheitssatz von Fr. 1.12 pro Quadratmeter Gartenfläche. Eine Progression ist nicht vorgesehen; der Satz wird jährlich neu festgelegt. Angerechnet wird immer nur die halbe Gartenfläche. Damit kommt der Kanton den Gartenbesitzern entgegen, die völlig zu Recht argumentieren, dass sich nicht der ganze Garten zum Bepflanzen eigne; ein Garten brauche auch Freiflächen.
Da auch das Balkongardening immer beliebter wird, werden auch Balkone und Terrassen EEW-pflichtig. Berechnet wird auch hier die halbe Fläche. Steuerpflichtig ist der Vermieter; die Kosten können den Mietern überwälzt werden. Für Schrebergärten gilt eine spezielle Lösung.
Für Bildung und Pilzkontrolle
Der EEW bringt jährliche Einnahmen von rund 36 Millionen Franken. Geld, das der Kanton zurzeit sehr gut gebrauchen kann. Das Finanzdepartement hat denn auch deutlich signalisiert, dass dank der Einnahmen aus dem EEW auf die Sparmassnahmen im Bildungsbereich fast vollständig verzichtet werden kann; auch die Pilzkontrolle kann mit dem EEW-Geld weitergeführt werden. Das sind doch erfreuliche Aussichten.
Die Reaktionen auf die Aargauer Erfindung «EEW» sind enorm. Bereits haben sich rund zwei Dutzend Delegationen aus dem In- und Ausland bei Finanzdirektor Brogli gemeldet, darunter auch eine aus Griechenland und Kalifornien. Sie möchten sich das Modell vor Ort anschauen und allenfalls möglichst rasch den EEW ebenfalls einführen.
FDP schimpft «Praktikantenfurz»
Kritischer fallen die Stimmen im Aargau aus. Der Hauseigentümerverband ist empört. Erstens, weil man ihn vorher nicht konsultiert hat, und zweitens, weil schon wieder der Mittelstand geschwächt werde.
Die SVP wehrt sich gegen jede Steuererhöhung und verlangt zumindest einen tieferen Satz für Gärten mit einheimischen Gemüsesorten.
Die SP will den EEW zum Anlass nehmen, ihre Mindestschrebergartenfläche-Initiative zu lancieren. Der Bauernverband findet es richtig, dass die Parallelproduktion von Lebensmitteln aus privaten Gärten endlich besteuert wird.
Die FDP will die Verfassungsmässigkeit des «Praktikantenfurzes» überprüfen und die Grünen warnen vor der Überdüngung der Böden. Andreas Glarner zudem hat eine Kolumne angekündigt.
Das alles ändert nichts an der Tatsache: Ab heute gilt im ganzen Aargau der Eigenesswert.
Informieren Sie sich rechtzeitig, planen Sie Ihre Gartensaison umsichtig und pflanzen Sie klug an. Es müssen nicht immer Zucchetti sein.
Wenn Sie mehr produzieren, als die Familie essen kann, bieten Sie die Produkte auf dem Markt an.
Achtung: Es lohnt sich nicht, geheime Gärten im Ausland anzulegen. Das Gartengeheimnis ist löchrig geworden.
Sehen Sie die Sache positiv. Dank Ihrem Garten geht es der Schule Aargau besser. Zudem steigt auch dank Ihren Radieschen der Selbstversorgungsgrad der Schweiz deutlich. (jm)