Energiewirtschaft
Der Aargau will den Axpo-Vertrag erneuern – diese Hürde muss er nehmen

Um das neue Vertragswerk anzunehmen, muss der Aargau sein Energigesetz ändern. Künftig soll ein Teilverkauf der Aktien möglich sein. Auf zusätzliche Beteiligungen im Bereich der Kernenergie soll aber verzichtet werden.

Mathias Küng
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Die Eigentümer haben einen neuen Vertrag für die Axpo ausgearbeitet.

Die Eigentümer haben einen neuen Vertrag für die Axpo ausgearbeitet.

KEYSTONE/ENNIO LEANZA

Als 1914 die Nordostschweizerische Kraftwerke AG (NOK) gegründet wurde, sah die Strom- und Energiewelt völlig anders aus als heute. Seither ersorgt die NOK – die heutige Axpo Holding AG (Axpo) mit Sitz in Baden – zusammen mit den Kantonswerken die Nordostschweiz sicher mit Strom. Die Axpo gehört vorab den beteiligten Kantonen. Allein der Aargau hat eine direkte Beteiligung von knapp 14, und via AEW Energie AG, die ihm zu 100 Prozent gehört, eine weitere Beteiligung von 14, zusammen also von 28 Prozent.

In den letzten Jahren haben sich die Rahmenbedingungen für die Axpo wesentlich verändert. Der Einfluss der Kantone auf die Versorgungssicherheit sank aufgrund des Stromversorgungsgesetzes von 2007. Durch die teilweise Strommarktöffnung seit 2009 ist zudem die alte Aufgabenteilung zwischen der Axpo und den daran beteiligten Kantonswerken nur noch beschränkt umsetzbar.

Bald könnte der Bund den Strommarkt gar auch für die kleinen Bezüger (die Privathaushalte) ganz öffnen. In einzelnen Geschäftsfeldern stehen sich die Axpo und die Kantonswerke heute direkt als Konkurrenten gegenüber, wie die Aargauer Regierung in ihrer jetzt verabschiedeten Botschaft an den Grossen Rat feststellt.

Keine weiteren AKW-Beteiligungen

Weil der Strukturwandel in der Branche noch nicht abgeschlossen ist, wollen die Kantone zusammen mit den Kantonswerken weiter einen Beitrag für die Versorgungssicherheit erbringen, so die Regierung. Deshalb haben die Axpo-Eigentümer ein neues Vertragswerk zur Ablösung des NOK-Gründungsvertrags ausgearbeitet. Im Aargau bedarf dies einer Anpassung des Energiegesetzes.

Besondere Diskussionspunkte dürfte die Forderung vieler sein, die Mehrheit an den Stromnetzen und an der Wasserkraft müsse im Besitz der öffentlichen Hand bleiben. Die Regierung will Synergien unter den Kantonswerken und der Axpo besser nutzen können.

Längerfristig sollen die Aktionäre laut neuem Vertrag einen Anteil ihrer Aktien verkaufen können, allerdings erst nach fünf Jahren. Es müssten aber mindestens 51 Prozent der Aktien in den Händen der bisherigen Aktionäre bleiben.

Laut dem neuen Vertrag soll die Axpo auf zusätzliche Beteiligungen im Bereich der Kernenergieproduktion verzichten. Und die Axpo soll auch in Zukunft einen wesentlichen Beitrag zur Versorgungssicherheit in der Schweiz leisten.