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Für die Totalrevision des Spitalgesetzes hat der Regierungsrat ein gestaffeltes Vorgehen beschlossen. Die Regierung will zuerst die gesundheitspolitische Gesamtplanung überarbeiten. Diese wurde seit 2010 nicht mehr überarbeitet.
Vor zwei Wochen ist Franziska Roth als Regierungsrätin zurückgetreten. Ihr Stellvertreter, Baudirektor Stephan Attiger, hat die Geschäfte übernommen. Inzwischen hat der Regierungsrat eine Auslegeordnung zu den gesundheitspolitischen Geschäften erstellt. Für die Totalrevision des Spitalgesetzes hat der Regierungsrat ein gestaffeltes Vorgehen beschlossen. Dringliche, kostendämpfende und politisch unbestrittene Themen sollen vorgezogen und im Rahmen einer Teilrevision per 2021 umgesetzt werden. Strategische Grundsatzfragen hingegen sollen erst angegangen werden, wenn der Grosse Rat die gesundheitspolitische Gesamtplanung verabschiedet hat. Diese wurde seit 2010 nicht mehr überarbeitet. Damit fehlt eine aktuelle Grundlage, auf die Reformvorhaben abgestützt werden können. Der Regierungsrat rechnet damit, dass die angepasste Gesamtplanung frühestens im Jahr 2022 in Kraft treten kann.
Welche Anpassungen schon per 2021 kommen und welche später, sei noch nicht entschieden, sagt Regierungsrat Stephan Attiger. Das Gesundheitsdepartement und der Regierungsrat würden sich «in den nächsten Monaten» damit befassen. «Der Fokus liegt auf den dringenden, politisch eher unbestrittenen Themen rund um die Versorgung», sagt Attiger.
Das hängige Verfahren zur Strategie ambulant vor stationär habe im Moment keinen Einfluss. «Die Stossrichtung der Massnahme, Spitalaufenthalte bei fehlender Spitalbedürftigkeit zu verhindern, soll weiterverfolgt werden.» Ein negatives Bundesgerichtsurteil könnte laut Attiger allerdings auf die Art der Umsetzung Einfluss haben.
Ulrich Bürgi, Präsident der Gesundheitskommission, findet den Entscheid richtig, die Totalrevision des Spitalgesetzes zeitlich zu staffeln. So könne ein kompletter Schiffbruch der Vorlage verhindert werden. «Einige Punkte der Vorlage sind ja nicht umstritten. Diese sollten möglichst rasch umgesetzt werden», sagt Bürgi. Für die umstrittenen Punkte hingegen, wie beispielsweise den Eigentümeranteil an den Kantonsspitälern, brauche es mehr Zeit.
Das Problem sei, dass für eine Behandlung der Vorlage wichtige Grundlagen und Daten fehlten, sagt Bürgi. «Deshalb hat die Kommission auch die Reissleine gezogen und über eine Motion verlangt, zuerst die gesundheitspolitische Gesamtplanung zu überarbeiten.» Es sei deshalb sinnvoll, den Gesundheitsbericht abzuwarten und erst dann das Spitalgesetz zu behandeln.
Bürgi findet aber auch, dass diese Grundlagendaten eigentlich früher hätten erhoben werden müssen. «Dann wäre nicht ein Spitalgesetz ohne Basis entworfen worden.» Das zu merken und in Angriff zu nehmen, wäre seiner Meinung nach Aufgabe des Departements beziehungsweise der Gesundheitsdirektorin gewesen.
Regierungsrat Stephan Attiger sagt, dass die Erarbeitung der gesundheitspolitischen Gesamtplanung 2025 am Ende der letzten Legislaturperiode nach der Anhörung, ohne Beratung im Grossen Rat, eingestellt worden sei. Zu Beginn der jetzigen Legislatur sei dann beschlossen worden, sofort die dringend erforderliche Revision des Spitalwesens anzugehen und die politische Diskussion zu den brennenden Themen dort zu führen. «Aufgrund der Anhörungsergebnisse zur Spitalgesetzrevision, der neu eingetretenen Situation im zuständigen Departement und der Überweisung der dringlichen Kommissionsmotion zur gesundheitspolitischen Gesamtplanung ist eine neue Situation eingetreten», sagt Attiger. Deshalb sei der Regierungsrat zum Schluss gekommen, dass die Gesamtplanung überarbeitet werden soll, bevor die strategischen Reformvorhaben angepackt werden.
Zu einer kleinen Verzögerung kommt es auch bei den Spitallisten. Die Regierung wollte diese noch vor den Sommerferien verabschieden, hat den Entscheid nun aber auf nach den Sommerferien verschoben. Die neuen Spitallisten sollen aber trotzdem – wie geplant – ab nächstem Jahr in Kraft gesetzt werden. Bürgi ist erstaunt, dass die Regierung die Spitalliste nicht mehr vor den Sommerferien verabschiedet hat. Damit hätte er gerechnet. «Weil es an der Departementsspitze einen Wechsel gab, ist das aber nachvollziehbar.» Für die Spitäler sei die Verzögerung aber bedauerlich, weil sie dadurch weiterhin nicht wissen, welche Leistungsaufträge sie ab nächstem Jahr noch haben. Attiger sagt, ein Beschluss sei schon immer im Sommer geplant gewesen. Er komme nun einfach nach den Sommerferien. Damit könnten alle Fristen eingehalten werden.
Die Auslegeordnung und Priorisierung der gesundheitspolitischen Geschäfte war die erste Amtshandlung von Stephan Attiger als Gesundheitsdirektor. Bürgi findet für seinen Parteikollegen nur lobende Worte. «Ich bin positiv überrascht, wie rasch er sich eingearbeitet hat, wie dossierfest er ist und wie hieb- und stichfest er argumentiert», sagt der FDP-Grossrat. Nach unsicheren Jahren im Departement Gesundheit und Soziales gebe es nun auch für die Mitarbeitenden wieder Ruhe und Stabilität.
Lob, das dem vorübergehenden Gesundheitsdirektor sicher schmeichelt. Er selber sagt, die Einarbeitung habe «gut geklappt». Er habe im Departement «engagierte und motivierte Mitarbeitende mit grossem fachlichen Know-how angetroffen». Attiger ist überzeugt, «dass wir die grossen Herausforderungen der kommenden Monate gemeinsam meistern. Es würden alle die gleichen Ziele verfolgen.