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Kanton Aargau
Die Aargauer Regierung und das Parlament legen dem Stimmvolk ein Sparpaket mit 15 Massnahmen vor. 17 Millionen Franken würden damit eingespart. Worum es genau geht, wen es trifft, was dafür und was dagegen spricht - das lesen Sie hier.
1. Worüber stimmt der Aargauer Souverän am 8. März ab?
Nebst der Anti-Feuerwerksinitiative wird im Aargau über das Gesetz «zur Umsetzung der Leistungsanalyse» abgestimmt, bekannt als Sparpaket. Diese Vorlage umfasst 15 Gesetzesänderungen (vgl. Tabelle), die in ihrer Wirkung anfänglich eine kleine, per 2017 eine maximale Wirkung von 17 Millionen Franken jährlich entfaltet. Es geht um Einsparungen, um Gebührenerhöhungen und reine Kostenverlagerungen.
2. Wie werden diese Massnahmen begründet?
Der Platz reicht hier nicht, um die Begründungen für alle 15 Massnahmen anzuführen. Sie können im Abstimmungsbüchlein nachgelesen werden, das auf unserer Homepage bereits aufgeschaltet ist. Deshalb stellvertretend die Begründung für die Massnahme mit den höchsten Kostenfolgen, die Erhöhung des Vermögensverzehrs von Altersrentnerinnen und -rentnern im Heim (vgl. Tabelle). Bei der Festlegung von Ergänzungsleistungen (EL) wird heute ein Zehntel des Reinvermögens als Einnahmen angerechnet, soweit es bei alleinstehenden Personen 37 500 Franken und bei Ehepaaren 60 000 Franken übersteigt. Neu wird der Verzehr auf 20 Prozent pro Jahr erhöht. Regierung und Parlamentsmehrheit finden dies vertretbar, zumal es 22 Kantone schon so machen. Die SVP allerdings lehnte in der Sparpaket-Debatte diese Kostenverlagerung ebenso wie alle Gebührenerhöhungen ab, wurde aber überstimmt.
3. Warum 17 Millionen Franken, es hiess doch, das Sparpaket umfasse 125 Millionen Franken?
Tatsächlich wurden rund 190 Massnahmen für über 120 Millionen Franken beschlossen. Frankenmässig lag etwas mehr als die Hälfte davon in der Kompetenz der Regierung, knapp die Hälfte in der Kompetenz des Grossen Rates. Das Referendum ergreifen kann man aber nur gegen Verfassungs- und Gesetzesänderungen. 15 Massnahmen bringen Gesetzesänderungen. Sie kommen als Paket zur Abstimmung, nachdem die Grünen und Jean-Pierre Gallati (SVP) das Behördenreferendum beantragt und 47 Parlamentarier dieses unterstützt haben (nötig sind 35).
4. Wie kam es zum Sparpaket?
Verfassung und Gesetz des Kantons Aargau verlangen einen ausgeglichenen Staatshaushalt sowie eine periodische Überprüfung der staatlichen Leistungen. Anfang 2013 zeichnete sich laut Regierung ab, dass dem Kanton dauerhafte (strukturelle) Defizite drohen. Sie führt dies insbesondere auf ein starkes Aufwandwachstum bei Bildung, Gesundheit, Soziales, Sicherheit und Rechtsprechung zurück. Dieses war in den vergangenen Jahren höher als das Wachstum des Bruttoinlandprodukts (BIP). Mitverursacht wurde dies durch Bundesvorgaben, etwa die neue Spitalfinanzierung. Gleichzeitig erwartet die Regierung sinkende Erträge bei den Beteiligungen, etwa bei der Axpo. Deshalb machte sie eine Leistungsanalyse und erarbeitete rund 190 Massnahmen.
5. Wie verträgt sich das Sparpaket mit der jüngsten Steuersenkung?
Vorab SP und Grüne wehrten sich vehement gegen das Sparpaket, insbesondere gegen Sparmassnahmen im Bildungs- und Sozialbereich. Sie kritisierten heftig die jüngste, vom Volk abgesegnete Steuerreform, von der Mittelstand und Wirtschaft profitieren. Die bürgerliche Ratsmehrheit entziehe dem Staat erst Mittel und dann folge ein höchst unsoziales Sparpaket, der Aargau werde so zum Discountkanton, so eines ihrer Kernargumente. Regierung und Parlamentsmehrheit halten entgegen, der Staat solle nicht schneller wachsen als die Wirtschaft. Zudem stiegen die Einnahmen des Staates trotz Steuerreform – natürlich entsprechend langsamer – weiter.
6. Braucht es das Paket überhaupt noch, wenn der Aargau vom Nationalbankgewinn 2014 eine doppelte Gewinnausschüttung erhält?
Dank einem Riesengewinn der Nationalbank (SNB) ist ihre Ausschüttungsreserve heute prall gefüllt. Die Kantone verlangen mindestens eine doppelte Gewinnausschüttung. Sollte der Aargau tatsächlich zweimal 52 Millionen Franken bekommen, würde dies sein Budget 2015 um 104 Millionen Franken entlasten. Er könnte dann auf die geplante Entnahme von 77 Millionen Franken aus seiner Ausgleichsreserve verzichten und würde einen Überschuss von gegen 30 Millionen Franken erzielen. Allerdings ist aufgrund der jetzigen Euro-Turbulenzen äusserst unklar, ob die SNB auch für 2015 etwas ausschütten kann. Eine solche Zahlung ist im Budget 2016 indes einkalkuliert. Falls dieses Geld wegbleibt, müsste man wieder in die Ausgleichreserve greifen.
7. Ist der Kanton aus dem Schneider, wenn die Vorlage durchkommt?
Trotz Sparpaket bleibt die Luft dünn. 2016 bis 2018 rechnet der Kanton trotz all dieser Massnahmen mit Defiziten zwischen 18 und 35 Millionen Franken. Zu sagen ist aber auch, dass diese Zahlen im Unschärfebereich liegen.
8. Was geschieht bei einem Nein?
Dann fehlt das Geld. Es gibt die Möglichkeit einer Steuererhöhung. In der Spardebatte kam beispielsweise von der Ratslinken der Ruf nach Rücknahme der Steuersenkung für Unternehmen auf. Im Grossen Rat fand und findet sich dafür aber wohl keine Mehrheit.
Die Abstimmungsbroschüre zum Sparpaket: