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Kanton Aargau
«Inländervorrang light»: So bereiten sich Branchen und der Kanton Aargau vor. Dieser Beitrag beschreibt die Situation im Baugewerbe.
Die Aargauer Baumeister sind wie die Bauern und Gastwirte der Meinung, dass es für einen Schwellenwert von 5 Prozent nicht genug Stellensuchende in der Schweiz gäbe. Sogar bei einem Schwellenwert von 10 Prozent kämen laut Baumeisterverband erst 1,26 Stellensuchende auf eine meldepflichtige Stelle. «Aus Gründen der politischen Machbarkeit» erachte man eine allzu markante Erhöhung aber als inopportun. «In diesem Sinne können wir uns mit einem Schwellenwert von mindestens 8 Prozent abfinden», heisst es in der Vernehmlassungsantwort an die Adresse des Bundes. Und weiter: «Dies allerdings in Kenntnis davon, dass dabei auch nur gerade 1,20 Stellensuchende pro meldepflichtige Stelle resultieren und somit viel administrativer Aufwand umsonst betrieben wird.»
Pascal Johner, Geschäftsführer des Baumeisterverbandes Aargau, sagt, bis jetzt sei es unter den Mitgliedern noch relativ ruhig: «Vielleicht ist es auch etwas die Ruhe vor dem Sturm.» Solange die definitive Ausgestaltung nicht bekannt sei, könne man nicht abschätzen, was alles auf die Arbeitgeber zukommen werde. Insofern können man auch noch nicht viel vorbereiten.
Klar ist für die Baumeister: Die Einteilung der Berufsgruppen und Berufsarten sei «zu ungenau», um als Grundlage für eine verlässliche Anwendung im konkreten, individuellen Fall zu dienen. Die Einteilung sei über weite Strecken nicht nachvollziehbar. Die Baumeister wünschen sich deshalb eine bessere Differenzierung in Arbeitnehmende «mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis» und «Ungelernte». Die momentan in der offiziellen Berufsnomenklatur aufgeführten Berufe (z. B. Maurer, Betonbauer, Strassenbauer) bildeten nicht einmal annähernd die reale Situation ab, weshalb die Arbeitslosenquoten kaum sinnvoll interpretiert werden könnten.
Weiter fordert der Baumeisterverband, die Sperrfrist, während der nur RAV ausgeschriebene Stellen einsehen und Inländer dafür empfehlen dürfen, von fünf auf zwei Arbeitstage zu verkürzen. Eine solche Sperrfrist stelle einen starken Eingriff in die unternehmerische Freiheit dar.