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Kanton Aargau
Nachdem die Corona-Demos in Aarau und Wettingen verboten und die Beschwerde dagegen abgelehnt wurde, sagen auch die Organisatoren die Veranstaltung offiziell ab. Trotzdem wollen sie bis vor Bundesgericht weiterkämpfen.
Zwei Demonstrationen gegen die aktuell geltenden Coronamassnahmen waren für den kommenden Samstag, 8. Mai im Kanton Aargau geplant. Als Orte der Kundgebungen waren Aarau und Wettingen vorgesehen. Allerdings haben sowohl der Stadtrat Aarau als auch der Gemeinderat in Wettingen diese verboten. Auch eine Beschwerde beim Regierungsrat war für das Aktionsbündnis Aargau-Zürich nicht erfolgreich.
Nun teilt das Bündnis mit, dass es sich zu einer Absage der Events gezwungen sehe. Allerdings hält es – wenig erfreut – fest:
«Sowohl die Stadt Aarau als auch der Regierungsrat sahen die öffentliche Gesundheit durch eine Demonstration gefährdet, auch wenn dafür keine wissenschaftliche Evidenz besteht.»
Die Ablehnung der Beschwerde stösst dem Aktionsbündnis selbstredend sauer auf. Die Verantwortlichen schreiben weiter, dass sie in seinem Gesuch und in der Beschwerde die Bereitschaft signalisiert haben, immer wieder auf die Maskenpflicht hinzuweisen. Und weiter: «Zu mehr sind wir gemäss geltenden Gesetzen nicht verpflichtet und auch nicht berechtigt.»
Die Aargauer Regierung hat nach der Meinung des Aktionsbündnisses Aargau-Zürich, kurz ABAZ, eine «grosse Chance» verpasst und der Demokratie im Land «einen weiteren Tiefschlag» verpasst. Auf die Tatsache, dass jede Woche Menschen auf die Strasse gehen, «um ihrem Unmut über die evidenzfreien und wissenschaftlich schon lange nicht mehr begründeten Massnahmen Luft zu machen», reagiere der Kanton Aargau mit Abwehr und Verbot. Das Aktionsbündnis ist enttäuscht und schreibt weiter:
«Die Bedürfnisse des Volkes, das von den Massnahmen weit schlimmer betroffen ist als vom Virus, sind auch den Aargauer Behörden scheinbar egal.»
Das Aktionsbündnis kündigt zudem an, den Entscheid aus Wettingen vor dem Verwaltungsgericht anzufechten – wenn nötig sogar vor dem Bundesgericht. Die Rekursfrist dafür läuft noch bis am 31. Mai. Den Aarauer Entscheid verfolgt es hingegen nicht weiter.
Höchst unsicher ist indes, wie die Leute das Verbot aufnehmen werden, die geplant hatten, an den Demonstrationen teilzunehmen. Kommen trotz der abgesagten Kundgebungen Leute in Aarau oder Wettingen zusammen, um für die Aufhebung der Coronamassnahmen zu protestieren? Dem ABAZ dürfte dies nun freilich egal sein, denn mit der offiziellen Absage seinerseits ist es aus dem Schneider. «Das ABAZ verzichtet aufgrund der fehlenden Bewilligung auf die Durchführung einer Kundgebung in Aarau oder Wettingen und distanziert sich ausdrücklich von der Organisation und Durchführung einer nicht bewilligten Kundgebung.»
Am Dienstag hat Aaraus Stadtpräsident Hanspeter Hilfiker gegenüber der AZ gesagt, es sei damit zu rechnen, dass Personen nach Aarau kommen werden. Und es wurde bereits eine neue Veranstaltung ins Leben gerufen. In einem am Sonntag auf Youtube publizierten Video wird zum «CHILLEN MIT GUTEM WILLEN mit vielen Bekannten» aufgerufen. Stattfinden soll dies am Samstag nach dem Mittag auf dem Telliring.