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Das Aktionsbündnis Aargau-Zürich kritisiert, das Demoverbot der Behörden sei nicht haltbar. Organisatoren von Kundgebungen seien nicht verantwortlich für die Einhaltung der Maskenpflicht. Das Bündnis wäre bereit, je eine Demo in Aarau und Wettingen durchzuführen, damit es pro Standort weniger Teilnehmer gäbe
«Wir insistieren auf dem in der Verfassung garantierten Recht auf Versammlungsfreiheit der Menschen in diesem Land.» So begründet das «Aktionsbündnis Aargau-Zürich für eine vernünftige Corona- Politik» die Beschwerden gegen das Demonstrationsverbot in Aarau und Wettingen, die beim Aarauer Stadtrat und beim Aargauer Regierungsrat hängig sind.
Zuvor hatte der Sicherheitschef von Aarau und der Gemeinderat von Wettingen die Gesuche der Coronaskeptiker für eine Kundgebung am 8. Mai abgelehnt. Auch in Zeiten des Notrechts müssten Grundrechte gewährleistet werden, und dazu gehöre vor allem die Durchführung von politischen Kundgebungen im öffentlichen Raum.
Gemäss geltender Covid-Verordnung sei für politische und zivilgesellschaftliche Anlässe kein Schutzkonzept nötig, argumentieren die Coronaskeptiker. Daher sei die Befürchtung der Behörden, die Teilnehmer würden die Maskenpflicht bei der Kundgebung nicht einhalten, irrelevant.
Bis heute liege kein Nachweis vor, dass es im Freien und an bisher bewilligten Kundgebungen zu einer Gefährdung oder gar Ansteckungen durch Covid-19 gekommen sei, schreibt das Bündnis weiter. Weder in Aarau noch in Wettingen hätten die Behörden überzeugende Argumente vorbringen können, weshalb im öffentlichen Interesse auf eine politische Kundgebung verzichtet werden müsse.
Die Beschwerden wurden von Jurist Artur Terekhov verfasst, der auch eine Bundesgerichtsbeschwerde gegen das Verbot der Demo in Altdorf vom 10. April eingereicht hat. Terekhov hat die Beschwerdeschriften der AZ zugestellt. Im Fall von Aarau kritisiert er, es sei unhaltbar, die Organisatoren zu verpflichten, dafür zu sorgen, dass alle Kundgebungsteilnehmer eine Maske tragen müssten.
Im Fall von Wettingen kritisiert er, das Argument des Gemeinderats, mit der Anreise von 8000 Demonstranten könnte der Verkehr zusammenbrechen, sei nicht stichhaltig. Dies sei bei der Demonstration am 20. März in Liestal, das kleiner sei als Wettingen, auch nicht passiert.
Im aktuellen Newsletter gibt sich das Bündnis zuversichtlich, dass die Demo in Aarau oder Wettingen stattfinden werde. Die Coronaskeptiker halten in der Information an ihre Mitglieder und Sympathisanten aber auch fest: «Wir lassen uns auf keine Kompromisse ein.»
Anders tönt das in den Beschwerden von Jurist Terekhov. Das Bündnis sei bereit, am 8. Mai zwei Demonstrationen durchzuführen, damit die Teilnehmerzahl pro Ort kleiner ist. Und man würde in Aarau auch nur einen Protestmarsch ohne Standkundgebung akzeptieren, schreibt Terekhov.
Kämpferischer klingt es im Newsletter des Aktionsbündnisses: «Die Behörden schneiden sich mit Kundgebungsverboten ins eigene Fleisch und müssen damit rechnen, dass die Menschen sich nicht mehr an diese halten und ihr Recht auf Versammlungsfreiheit wahrnehmen», heisst es da.
Zudem suchen die Coronaskeptiker für die geplante Kundgebung am 8. Mai noch Helfer «für Sicherheits- und Betreuungsaufgaben, Arbeiten an Infoständen, mit Sanitätskenntnissen, geschickte Hobby-Reporter (Foto & Videos) zum Festhalten der Geschehnisse sowie für Auf- und Abbauarbeiten».
Das Bündnis werde die Demo im Aargau aber nur organisieren, wenn sie bewilligt sei, heisst es im Newsletter. Der Aarauer Stadtrat und der Aargauer Regierungsrat entscheiden nächste Woche über die hängigen Beschwerden, die kommunale Behörde am Montag, die kantonale am Mittwoch.