Der Regierungsrat macht den Spitälern und Pflegeheimen keine Vorschriften zum Covid-Zertifikat. Er empfiehlt lediglich, dass sie Mitarbeitende regelmässig testen und Besucherinnen und Besucher ein Zertifikat vorweisen müssen. Das Kantonsspital Baden geht freiwillig weiter – zum Schutz der Patientinnen und Patienten.
Im Kanton Zürich gilt ab dem 4. Oktober in den Spitälern und Heimen eine Zertifikatspflicht für Besucherinnen und Besucher ab 16 Jahren. Die Mitarbeitenden von Spitälern, Heimen und Spitex-Organisationen müssen sich ab nächster Woche zweimal pro Woche testen lassen, wenn sie über kein Covid-Zertifikat verfügen. Das hat der Zürcher Regierungsrat vergangene Woche beschlossen.
Im Aargau gilt aktuell weder für Besucherinnen und Besucher noch für Mitarbeitende von Spitälern und Heimen eine Zertifikatspflicht. Laut Barbara Hürlimann, Leiterin der Abteilung Gesundheit, gibt es lediglich «dringliche Empfehlungen für das repetitive Testen für Mitarbeitende und den Einsatz des Covid-Zertifikats für Besucherinnen und Besucher».
Es ist allerdings nicht ausgeschlossen, dass auch der Aargauer Regierungsrat die Zertifikatspflicht auf das Gesundheitswesen ausweiten wird. Das bleibt im Rahmen des Eskalationsstufenmodells der Regierung eine Möglichkeit, sollte sich die Situation zuspitzen.
Am Kantonsspital Baden (KSB) gilt die Zertifikatspflicht für Besucherinnen und Besucher bereits. Ab dem 1. Oktober werde diese auf die Mitarbeitenden ausgedehnt, teilt KSB-Sprecher Omar Gisler auf Anfrage mit. Damit stellt das Spital strengere Regeln auf, als sie der Kanton vorschreibt.
Zum Impfen werde aber selbstverständlich niemand gezwungen, betont der KSB-Sprecher. «Wer sich nicht impfen lässt, muss sich regelmässig testen lassen.» Ob sich die Mitarbeitenden an die Regel halten, will das Spital mittels Stichproben überprüfen. Sprecher Gisler sagt:
«Wir sind uns bewusst, dass der eine oder andere Mitarbeitende dieses Vorgehen nicht schätzt.»
Aber wer in einem Spital arbeite, stehe in der Verantwortung, die Patientinnen und Patienten respektive seine Arbeitskolleginnen und Arbeitskollegen zu schützen. «Wir sind der Ansicht, dass die Zertifikatspflicht eine adäquate Massnahme darstellt, um dieses Ziel zu erreichen.»
Im Kantonsspital Aarau (KSA) sind Patientenbesuche ebenfalls nur noch mit Zertifikat möglich. Ausnahmen gelten für Väter oder Mütter von hospitalisierten Kindern (als Begleitung), werdende Väter, Angehörige von unterstützungsbedürftigen Personen, beispielsweise von Personen mit Demenz, sowie Angehörige von Sterbenden. Aber auch in diesen Fällen werde ein Zertifikat empfohlen, teilt die Medienstelle des KSA mit.
Eine Zertifikatspflicht für Mitarbeitende gibt es am KSA nicht. Man biete in Abstimmung mit dem Kanton allen Mitarbeitenden, die nicht geimpft oder genesen sind, die Möglichkeit, sich einmal wöchentlich einem freiwilligen Spucktest zu unterziehen, teilt die Medienstelle mit.
Und natürlich bleibe der Mund-Nasen-Schutz sowie die strikte Händehygiene nicht nur für die Patientinnen und Patienten, sondern auch für die Mitarbeitenden obligatorisch.
Zusätzlich werde aktuell der Immunstatus der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ermittelt, um ein klares Bild über den Schutz zu erhalten. Die KSA-Medienstelle hält fest:
«Intensive Aufklärungsarbeit führte erfreulicherweise zu einer hohen Impfakzeptanz innerhalb der Belegschaft.»
Nebst der dringlichen Empfehlung für das repetitive Testen für Mitarbeitende und der Zertifikatspflicht für Besucherinnen, empfiehlt die kantonale Abteilung Gesundheit dringend, stationäre und ambulante Patienten vor invasiven Eingriffen «mindestens mit einem Antigen-Schnelltest» zu testen. Das gilt auch für neueintretende Bewohnerinnen in Pflegeheimen und neue Spitex-Klienten.