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Mit je einer Beschwerde beim Aarauer Stadtrat und beim Aargauer Regierungsrat will das «Aktionsbündnis Aargau-Zürich für eine vernünftige Corona-Politik» erreichen, dass am 8. Mai im Aargau doch eine Kundgebung stattfinden kann. Bis der Entscheid der Behörden vorliegt, dürfte es nächste Woche werden.
Vor gut einer Woche haben der Leiter der Abteilung Sicherheit in Aarau sowie der Gemeinderat Wettingen zwei Gesuche des «Aktionsbündnisses Aargau-Zürich für eine vernünftige Corona-Politik» abgewiesen und eine für den 8. Mai geplante Kundgebung verboten.
Kurz darauf kündigten die Gegner der Coronamassnahmen, die an der Demonstration für ein Nein zum Covid-19-Gesetz werben wollen, rechtliche Schritte dagegen an. Gestern Dienstag sind nun die Beschwerden gegen das Demoverbot bei den Behörden in Aarau eingegangen. Dies teilen Regierungssprecher Peter Buri und der Aarauer Stadtpräsident Hanspeter Hilfiker auf Anfrage der AZ mit.
Über die Beschwerde gegen den Entscheid in Aarau muss der Stadtrat entscheiden, weil dort der städtische Sicherheitschef die Kundgebung verboten hat. Den Rekurs gegen das Nein in Wettingen behandelt hingegen der Regierungsrat, weil dort mit dem Gemeinderat schon die höchste kommunale Behörde einen Entscheid gefällt hat.
Was die Coronaskeptiker in ihren Beschwerden genau fordern, und ob sie allenfalls verbindliche Zusagen zur Einhaltung der Maskenpflicht machen, die bei der letzten bewilligten Demonstration in Liestal von Tausenden missachtet wurde, ist offen. Die Organisatoren der Demos liessen am Dienstag eine Anfrage der AZ unbeantwortet.
Auf ihrer Website geben sich die Vertreter des Aktionsbündnisses zuversichtlich. Die Gesuche in Wettingen und Aarau seien «aus so fadenscheinigen Gründen» abgelehnt worden, dass man darauf zähle, «dass die Kundgebung wie geplant am 8. Mai durchgeführt werden kann».
Bis die beiden nun hängigen Beschwerden behandelt sind, dürfte es kommende Woche werden. Der Aarauer Stadtrat tagt zum nächsten Mal am Montag, 26. April, der Regierungsrat trifft sich am Mittwoch, 28. April, zu seiner nächsten Sitzung.
Der Wettinger Gemeinderat und der Aarauer Stadtpräsident hielten fest, bei bis zu 8000 Teilnehmern liessen sich an einer Demo die Coronamassnahmen, insbesondere die Maskenpflicht, nicht durchsetzen. Die Organisatoren entgegneten, das Verbot sei eine Verletzung des Versammlungsrechts und der Meinungsfreiheit.
Andreas Glaser, Direktor des Zentrums für Demokratie Aarau, sagt dazu: «Demokratie hängt nicht von einer Demonstration ab, auch nicht von einer gegen Coronamassnahmen.» Die Organisatoren der Kundgebungen würden die Meinungsfreiheit und das Versammlungsrecht überhöhen. «Beides ist grundsätzlich gewährleistet, der Bundesrat hat politische Kundgebungen von der Personenbeschränkung ausgenommen.» Glaser sagt aber auch:
«Die Behörden machen es sich etwas zu einfach, wenn sie Demonstrationen einfach mit dem Argument verbieten, die Maskenpflicht werde ohnehin nicht eingehalten.»
Er findet: «Wenn die Organisatoren zum Maskentragen aufrufen, oder zumindest nicht offensiv dafür werben, keine Masken zu tragen, gäbe es von mir aus gesehen Spielraum für die Behörden.» Dies auch vor dem Hintergrund, dass die Ansteckungsgefahr im Freien geringer sei als in geschlossenen Räumen und die Demonstrationen bisher weitestgehend friedlich verlaufen seien.
Glaser hält fest: «Es gibt mit der geltenden Covid-Verordnung eine Rechtsgrundlage, eine Demonstration mit Verweis auf die Verletzung der Maskenpflicht zu verbieten.» Allerdings stelle sich die Frage der Verhältnismässigkeit und aus seiner Sicht wäre bei diesem Thema ein Gerichtsentscheid sehr wünschenswert. «Problematisch ist aber, dass ein solches Urteil erst nach dem Termin einer Demonstration erfolgen würde und den Organisatoren deshalb wenig bringt», bedauert Glaser.