Reiserecht
Corona-Virus: «Was passiert jetzt mit meiner gebuchten Reise?» – Experte beantwortet Leserfragen

Reiserechts-Experte Robert Vogel (Swisslegal, Aarau) hat am Mittwoch Fragen der AZ-Leser zum Thema Reisen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus beantwortet. Die allermeisten bezogen sich auf Reisen, die entweder in den nächsten paar Wochen oder dann in der Zeit zwischen Mai und Juli hätten stattfinden sollen - der Zeit also, für die noch nicht klar ist, wie sich die internationale Lage in Sachen Corona-Virus entwickelt.

Nadja Rohner
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Robert Vogel (Swisslegal, Aarau) ist Experte für Reiserecht.

Robert Vogel (Swisslegal, Aarau) ist Experte für Reiserecht.

Sandra Ardizzone

Ich habe ab dem Karsamstag für eine Woche eine Ferienwohnung in Samnaun gebucht und eine Anzahlung von 500 Franken gemacht. Aber wir gehen jetzt wegen des Virus nicht, der Bundesrat sagt ja, man soll zu Hause blieben. Die Reiseversicherung hatte mitgeteilt, sie zahle nicht, weil das ein Naturereignis sei. Und die Vermieterin beharrt auf der Zahlung von weiteren 1200 Franken.

Robert Vogel: Vor zehn Tagen hätte ich Ihnen sagen müssen: Sie müssen das selber bezahlen. Aber jetzt hat der Bundesrat die Situation zur Epidemie erklärt. Deshalb sind die Annullationsbedingungen der Reiseversicherungen neu zu prüfen. Im jetzigen Zeitpunkt decken die meisten Versicherungen die Annullationskosten, sei es aus rechtlicher Verpflichtung oder Kulanz. Die Vermieterin ihrerseits kann grundsätzlich ihre Leistung erbringen. Versuchen Sie doch, mit ihr eine Umbuchung auf einen späteren Zeitpunkt zu vereinbaren. Wenn Sie sich weigert, würde ich an Ihrer Stelle die 500 Franken Anzahlung belassen, aber sicher den Restbetrag nicht zahlen. Die Vermieterin könnte Sie deswegen zwar betreiben, aber sie wird es wohl nicht tun. In Ihrem Vertrag sind auch Bettwäsche, Heizung, Strom und Wasser im Preis inbegriffen. Diese Kosten würden der Vermieterin nicht entstehen, deshalb sind sie auch nicht geschuldet.

Wir haben für den Mai eine Reise nach Andalusien über ein Reisebüro gebucht. Wie verhalten wir uns jetzt?

Im heutigen Zeitpunkt besteht faktisch die Unmöglichkeit, dass Sie aus- respektive im Zielland einreisen können. Damit kann Ihr Reiseveranstalter seine Vertragsleistung nicht erfüllen und er müsste Ihnen den bereits bezahlten Betrag zurückerstatten, allenfalls auch in Form eines Gutscheins. Da Ihr Reisetermin im Mai liegt, ist es schwieriger: Stand jetzt könnten Sie die Reise dann antreten, es bestehen für diesen Zeitpunkt (noch) keine Restriktionen. Wenn Sie heute schon annullieren, treten Sie freiwillig vom Vertrag zurück. Dann treten die Annulationsbedingungen des Reiseanbieters in Kraft, die Reiseversicherung würde eine Zahlung aufgrund der dafür nicht gegebenen Deckung ebenfalls verweigern. Annullationsbedingungen sind sehr unterschiedlich: Es kann sein, dass Sie bei einem Rücktritt im heutigen Zeitpunkt gar nichts zahlen müssen, es kann aber auch sein, dass die gesamten Kosten anfallen. Generell gilt bei Annullationen: Je früher desto geringer die Konsequenzen.

Wir haben für die Flitterwochen im Juni im Internet Flüge nach Lissabon und dann weiter auf die Azoren gebucht. Bezahlt ist alles schon mit der Kreditkarte. Eine Reiseversicherung haben wir nicht. Was, wenn unsere Reise nicht stattfinden kann?

Da Sie das Geld schon überwiesen haben, sitzt die andere Seite am längeren Hebel. Ich würde sehr rasch mit der Fluggesellschaft das Gespräch suchen und fragen, was passieren wird, wenn Sie auch im Juni nicht aus der Schweiz ausreisen respektive nach Portugal einreisen können. Wenn Sie jetzt noch mit geringen finanziellen Konsequenzen stornieren können, würde ich das machen. Ansonsten warten Sie ab, verfolgen Sie die Situation aber genau. Prüfen Sie auch bei Ihrem Kreditkartenanbieter, ob dort eine Reiseversicherung oder allenfalls sogar eine Rechtsschutzversicherung inkludiert ist, das wissen viele nicht.

Ich würde im Juni nach Tansania reisen und habe schon fast 6000 Franken angezahlt. Mitte April wäre die nächste Zahlung fällig. Gebucht habe ich über das Internet bei einem holländischen Veranstalter, der Flug geht via Türkei. Ich bin ratlos.

Möglicherweise gilt hier holländisches Recht, und wenn Sie dort prozessieren wollen, wird das eine teure Geschichte. Machen Sie jetzt auf keinen Fall eine weitere Zahlung und nehmen Sie unverzüglich mit dem Veranstalter Kontakt auf. Schildern Sie ihm das Problem offen und fragen ihn, wie sich Ihre Befürchtung lösen lässt – auch im Hinblick darauf, dass die Türkei als Transit-Land eigene Regeln aufstellen kann. Sie müssen sich fragen: Würde ich gehen, wenn dann zwar keine Einreisesperren vorliegen, aber die Situation noch nicht in Ordnung ist? Wenn Sie jetzt annullieren, greift Ihre Reiseversicherung nicht und Sie haben die Annulationskosten zu tragen, da Sie freiwillig vom Vertrag zurücktreten. Heute dürften diese Kosten jedoch geringer sein, als wenn Sie eine Annulation erst im Juni vornehmen und keine behördlich angeordneten Reisesperren vorliegen.

Unser gebuchter Swiss-Flug nach Mallorca hat am Samstag ohne uns abgehoben. Wir hatten am Mittwoch kalte Füsse gekriegt und an mehreren Tagen versucht, telefonisch mit der Swiss in Kontakt zu treten. Aber die Leitung war drei Tage lang immer besetzt. Ich habe unseren Fall dann am Abend vor dem Flug via Kontaktformular auf der Swiss-Website gemeldet, aber noch nichts gehört. Was passiert jetzt?

Die Fluggesellschaften werden im Moment verständlicherweise mit Anfragen überrannt. Es ist gut und wichtig, dass Sie schriftlich nach den erfolglosen Anrufen Ihre Absage kommuniziert haben, damit haben Sie einen Beleg für Ihre rechtzeitige Absage in Händen. Am Freitagabend hat der Bundesrat gesagt, dass man nicht mehr privat verreisen soll. Teilen Sie ihrer Reiseversicherung mit, Sie seien der Ansicht, Ihr Fall sei dadurch abgedeckt. Im Moment sieht es aus, als wären die Reiseversicherungen relativ kulant. Versuchen Sie unbedingt auch weiterhin, mit der Fluggesellschaft Kontakt aufzunehmen, um eine Rückerstattung – eventuell auch in Form eines Gutscheins – zu erreichen.

Unser Junior ist in Australien, in der Nähe von Brisbane. Jetzt will er weiter auf die Fidschi-Inseln und von da aus dann zurück in die Schweiz, am 8. April käme er heim. Aber mir wäre es recht, er würde jetzt schon kommen. Was meinen Sie?

Bundesrat Ignazio Cassis hat soeben nochmals einen dringlichen Appell an alle Schweizer Auslandreisende gerichtet, sie sollen so schnell wie möglich zurück in die Schweiz reisen. Das Problem sind die Flüge. Die Schweiz lässt nur noch wenige Personen einreisen, selbstverständlich Schweizer Staatsbürger. Wenn Ihr Sohn nun von irgendwo auf der Welt heimfliegen will und er der einzige Passagier ist, wird keine Fluggesellschaft nur für ihn das Flugzeug starten, sondern den Flug aus kommerziellen Überlegungen streichen. Dann sitzt er fest. Deutschland hat bereits bekannt gegeben, dass für die Rückholung von deutschen Staatsbürgern Flüge durch den Staat organisiert worden seien. Die Schweiz hat keine derartige Ankündigung gemacht. Noch wird darauf vertraut, dass durch Umbuchungen all diejenigen Staatsbürger zurück fliegen können, die dies wollen. Zur Zeit sind Schweizer im Ausland aufgerufen, eine Schweizerische Botschaft oder ein Konsulat zu kontaktieren, damit bei Rückführungen vor Ort geholfen werden kann. Am besten nimmt Ihr Sohn deshalb sofort Kontakt auf mit dem Konsulat oder der Botschaft in seiner Nähe. Und wenn er jetzt noch einen Linienflug findet – sofort rein.

Ich habe für den Mai eine Ferienwohnung in Spanien bei einem lokalen Vermieter gebucht und eine Anzahlung geleistet. Nun erwäge ich, nicht zu reisen. Was, wenn mir der Vermieter das Geld nicht rückerstatten will?

Sehr wahrscheinlich gilt spanisches Recht, Sie müssten die Forderung vor einem spanischen Gericht geltend machen, und das lohnt sich kaum. Zum heutigen Zeitpunkt gilt: Sie können im Mai eine Reise nach Spanien antreten, eine Annullation wäre derzeit also ein freiwilliger Rücktritt mit den entsprechenden Konsequenzen, die für den Fall einer Annullation vereinbart worden sind.

Bekomme ich von der Versicherung wirklich Geld, wenn ich jetzt nicht reisen kann? Es heisst immer, Naturkatastrophen seien nicht versichert...

Das ist von etlichen Versicherern bereits so kommuniziert worden. Eine behördliche Anordnung wie eine Ein- oder Ausreisesperre oder eine Hotelschliessung kann aus rechtlicher Sicht durchaus als höhere Gewalt betrachtet werden. Im Streitfall müsste dies der Richter entscheiden. Immerhin steht fest, dass Vermieter respektive Hotels und Fluggesellschaften aufgrund der behördlichen Anordnungen ihren Teil des Vertrags nicht erfüllen können.

Ich habe bei Lidl-Reisen eine Reise nach Hurghada gebucht, es soll am Sonntag losgehen. Bisher habe ich von denen absolut nichts gehört, aber auf der Website steht, alle Reisen seien abgesagt. Was mache ich denn jetzt?

Sie haben grundsätzlich Anspruch auf Rückerstattung oder mindestens Umbuchung, weil die Leistung vom Reiseveranstalter nicht erbracht werden kann. Teilen Sie dem Reiseunternehmen schriftlich mit, sie nähmen die Information auf der Website, wonach die Reise nicht stattfindet, zur Kenntnis und erwarten eine Rückerstattung. Wenn Sie eine Reiseversicherung haben, melden Sie es dort zusätzlich sofort an – vorsorglich.

Ich organisiere Tennis- und Golfferien in Spanien als Einzelunternehmen. Die Reise vom April muss abgesagt werden. Wer haftet für was? Ich kann ja nichts dafür.

Als Veranstalterin haben Sie einerseits vertragliche Beziehungen mit ihren Kunden, andererseits sind Sie als Reiseveranstalterin vertragliche Beziehungen mit der Fluggesellschaft und weiteren Dienstleistern (bspw. Hotel) eingegangen. Damit müssen Sie die Konsequenzen aus den behördlichen Anordnungen diesbezüglich getrennt betrachten. Grundsätzlich können Sie heute ihren Verpflichtungen als Reiseveranstalterin gegenüber ihren Kunden nicht mehr nachkommen. Das können ihre Dienstleister aber auch Ihnen gegenüber nicht mehr, womit die Chancen für eine vollständige Rückforderung grundsätzlich gegeben sind. Insbesondere der Flug dürfte im April kaum mehr angeboten werden. Im Moment könnte ihre Reisegruppe nach meiner Kenntnis auch nicht mehr nach Spanien einreisen. Meine Empfehlung auf Distanz: Versuchen Sie, Ihren Gästen Verschiebedaten anzubieten und wenn sie die Zahl der Teilnehmer für das neue Datum kennen, verhandeln sie so mit Fluggesellschaft und Hotel, dass bei Ihnen und Ihren Gästen kein oder ein möglichst geringer Schaden entsteht.

Ich wäre in einer Woche zu einer gut dreiwöchigen, selbstgebuchten Reise aufgebrochen: Neuseeland, Osterinseln, Kolumbien, Chile... Entsprechend viele Fluggesellschaften und Hotels sind involviert. Wie gehe ich vor?

Das ist kompliziert. Es kann sein, dass Sie in einem Land zwar einreisen können, dann aber mehrere Tage in Quarantäne verbringen müssten – in Neuseeland sind es derzeit 14 Tage. Dann wäre der Urlaub schon halbwegs vorbei. Prüfen Sie bei all Ihren Verträgen, zu welchen Bedingungen Sie jetzt noch zurücktreten können. Tun Sie es dort, wo sie möglichst wenig Geld verlieren und warten Sie bei den anderen Flügen ab, ob sie nicht sowieso gestrichen werden. Sie können versuchen, sich bei der Rückerstattung auf behördliche Einreisesperren zwischen den jeweiligen Ländern zu berufen.

Ich habe für Ende Mai einen Platz im Autoreisezug nach Hamburg gebucht, danach wollte ich weiter ans Nordkap. Aber Norwegen hat jetzt zugemacht. Im Moment könnte ich noch kostenlos stornieren..

Tun Sie das, solange ihnen diese Möglichkeit noch offen steht. Wenn es Ende Mai dann überraschend sehr viel besser aussieht, bin ich überzeugt, dass es im Autoreisezug noch Platz haben wird und Sie problemlos eine Fahrt buchen können.

Ich habe über Booking.com ein Hotel in Holland reserviert, für Mitte April. Gezahlt habe ich noch nicht. Ich will da jetzt auch nicht mehr hin.

Suchen Sie das Gespräch mit dem Hotel. Bringen Sie klar zum Ausdruck, dass Sie die Reise unter der aktuellen Situation gar nicht antreten können, weil Sie nicht nach Holland reisen dürfen. Zahlen Sie auf jeden Fall nichts, bevor sie nicht eine Einigung mit dem Hotel gefunden haben. Sollte keine Einigung erfolgen, müsste das Hotel gegen sie eine Klage einreichen. Aufgrund der behördlichen Anordnungen in ganz Europa sehe ich für ein solches Vorgehen lediglich eine sehr geringe Erfolgschance.

Wenn sich Reisende selber weiter informieren möchten, so empfiehlt Robert Vogel die Website des Ombudsmannes der Schweizer Reisenbranche sowie den Branchenverband der Schweizer Reiseunternehmen.