Aargau
Corona-Virus macht Gewerbe zu schaffen: Schenken Sie regional – jetzt erst recht

Der Kanton sagt: Hauslieferdienste, auch von Nonfood-Artikeln, sind erlaubt. Warum nicht das lokale Gewerbe unterstützen und den Grosseltern Setzlinge liefern lassen?

Nadja Rohner
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Leere auch in Baden.

Leere auch in Baden.

Sandra Ardizzone

Die Situation ist erschütternd: Die kleinen Gwerbler im Aargau, die ihre Läden aufgrund der bundesrätlichen Verordnung im Kampf gegen das Corona-Virus schliessen mussten, stehen vor dem Nichts. Man kann ihnen aber helfen: Viele bieten spontan einen Lieferservice für ihre Waren an.

Das trifft sich gut – wir wollen ja alle in unserer Ohnmacht irgendetwas tun und nett zueinander sein. Insbesondere, wenn wir selber nicht zu denjenigen gehören, die jetzt um ihre Jobs bangen müssen. Da kann man schon mal eine Kleinigkeit verschenken.

Warum nicht den Grosseltern, die jetzt zu Hause alleine rumsitzen müssen, ein Buch von der örtlichen Buchhandlung liefern lassen? Oder Setzlinge vom Gärtner, da ja ein bisschen buddeln im eigenen Garten auch in Zeiten von Corona nicht schadet, sofern man sich von anderen Menschen fern hält.

Oder wir schicken der Freundin, die in ihrer kleinen Wohnung zwischen dem Kleiderschrank und dem Klappbett Home Office machen muss, einen Blumenstrauss.

Und was ist mit dem Neffen, der nicht zur Schule kann und daheim schon die Wohnung auseinander nimmt vor lauter Langeweile? Das Spielwarengeschäft im Dorf hat vielleicht das ideale Lern-Spiel – oder zumindest ein Globi-Hörspiel.

Was wir auch tun können: Gutscheine kaufen. Für den Italiener an der Ecke, der hoffentlich irgendwann wieder aufmacht. Fürs Kino, fürs Theater, für eine Stadtführung, für Reitstunden, für den kleinen Laden der aufstrebenden Designerin, die im Nachbarhaus aufgewachsen ist. Das mag das Problem auf später verschieben. Aber es hilft zumindest jetzt, kurzfristige Liquiditätsengpässe bei den Geschäften zu überbrücken, bis griffige Massnahmen von offizieller Seite umgesetzt werden.

Gutscheine werden mit der normalen Post verteilt, kein zusätzlicher Lieferant muss vor die Türe. Für die anderen Geschäfte, die ganz neu im Lieferbusiness sind, gilt natürlich auch: Händewaschen, Händewaschen, Händewaschen; und wer krank ist, gehört ins Bett und nicht an fremde Türen.

Ist das alles legal? Das sagt der Kanton

Stellt sich nun noch die Frage, ob all diese Lieferdienste wirklich zulässig sind in der aktuellen Situation. Denn gemäss der bundesrätlichen Verordnung vom Montag ist es erlaubt, Essen respektive Mahlzeiten nach Hause zu liefern. Nicht explizit erwähnt sind Nonfood-Artikel wie Blumen, Kosmetik, Spielzeug. Dürfen sie auch geliefert werden?

Am Dienstag war der Kanton noch dabei, diese Frage zu klären. Am Mittwoch stand es fest: „Solche Lieferdienste sind auf jeden Fall erlaubt, inklusive Übergabe an der Tür“, sagt André Vossenbein, Fachspezialist Katastrophenvorsorge bei der kantonalen Abteilung Militär und Bevölkerungsschutz und Mitglied des kantonalen Führungsstabs.

Betrieben werden dürfen auch Selbstbedienungs-Stationen à la Hofladen; ebenfalls für Food- und Nonfood-Artikel. Aber: „Die Idee hinter den Corona-Massnahmen ist ja, dass sich nicht vier hustende Leute in einem kleinen Raum befinden. Darauf muss geachtet werden, wenn man beispielsweise einen kleinen Hofladen hat.“

„Es ist begrüssenswert, wenn die Gewerbetreibenden so kreative Ideen haben“, sagt Vossenbein weiter. „Vielleicht baut ja auch jemand mit begrenztem Effort eine Website für seine Gemeinde, auf der die Gewerbetreibenden ihre Lieferangebote anpreisen können.“

Weiterhin absolut verboten sind jedoch Hausbesuche von Coiffeuren, Kosmetikerinnen oder Nagel-Stylisten. Denn ihnen ist nicht der Betrieb ihrer Salons untersagt, sondern die körpernahe Tätigkeit an sich.