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Nach dem Restaurant-Brand sitzen der Wirt und dessen Ehefrau bereits zum zweiten Mal in Untersuchungshaft. Der Beschuldigte hat seinem Mithäftling etwas zu viel erzählt und der Staatsanwaltschaft damit neue Beweise für seine Schuld geliefert.
Er muss ein ausserordentlich gesprächiger Mann sein. Der Mann, nennen wir ihn Piero, der – zusammen mit seiner Frau – beschuldigt wird, für den Brand des Restaurants «Mi Casa Loca» in Villmergen verantwortlich zu sein.
Piero wurde am 21. Mai 2019 zum ersten Mal festgenommen und sass bis am 21. August in Untersuchungshaft. Dann kam er frei. Allerdings nur für kurze Zeit. Am 8. Oktober klickten die Handschellen erneut. Die Staatsanwaltschaft hatte eine neue, glaubhafte Zeugenaussage, die den dringenden Tatverdacht bestätigte. Der neue Zeuge hatte während der Untersuchungshaft mit Piero die Zelle geteilt. Und offenbar hat ihm Piero Einiges erzählt, von dem die Staatsanwaltschaft bisher nichts wusste.
Der Mithäftling konnte der Staatsanwaltschaft auf jeden Fall ausführlich und detailliert schildern, wie Piero die Tat ausführen liess. Er sei kurz vor dem Brand nach Italien gereist, wo er zwei Landsleute getroffen habe. Die beiden Italiener seien dann angereist und hätten im „Casa Loca“ mit Benzin den Brand gelegt. Sie seien mit einer Leiter aufs Dach gestiegen, hätten ein paar Löcher ins Dach geschlagen, Benzin über das Dach ins Restaurant geschüttet und das Ganze angezündet.
Piero habe zu Hause gewartet, so der Zeuge, und sei dann nach der Meldung eines Verwandten oder Bekannten zum Brandplatz gegangen. Den beiden Italienern, die er angeheuert hatte, den Brand zu legen, habe er dafür 5000 Euro bezahlt.
Der Zellengenosse konnte der Staatsanwaltschaft auch sagen, dass Piero sein Restaurant angezündet hatte, um die Versicherung zu betrügen. Mit dem Geld der Versicherung wollte er nicht nur seine Schulden bezahlen, sondern – zusammen mit seiner Ehefrau – die Schweiz in Richtung Kalabrien oder Santo Domingo verlassen.
Für die Staatsanwaltschaft steht fest, dass der Zellengenosse die Informationen nur von Piero haben kann. Am 9. Oktober stellte sie deshalb beim Zwangsmassnahmengericht einen Haftantrag. Piero wehrte sich gegen die erneute Untersuchungshaft bis vor Bundesgericht.
Er argumentierte, der Zeuge sei unglaubwürdig. Dieser befinde sich selber in einem umfangreichen Strafverfahren wegen Versicherungsbetrügen. Ausserdem habe der Zeuge ausgesagt, dass er Piero belaste, weil er sich eine mildere Strafe erhoffe und sauer auf ihn sei. Damit bestehe eine sehr eindeutige Motivlage für falsche Belastungen, so Piero.
Diese Argumente überzeugten die höchsten Richter nicht. Sie haben Pieros Beschwerde abgewiesen, wie aus dem gestern publizierten Urteil hervorgeht. Die angeordnete U-Haft dauerte bis am 7. Januar. Am 9. Januar hat das Zwangsmassnahmengericht die von der Staatsanwaltschaft beantragte Haftverlängerung abgelehnt und die Entlassung verfügt. Dazu kam es jedoch nicht, weil die Staatsanwaltschaft diesen Entscheid angefochten hatte. Piero und seine Ehefrau befänden sich nach wie vor in U-Haft, wie Fiona Strebel, Mediensprecherin der Staatsanwaltschaft sagt.
Bundesgerichtsurteil 1B_613/2019 vom 24. Januar 2020