Abstimmung
Bundesgesetz über Geldspiele: Aargauer Vorlage wird mit über 90 Prozent angenommen

Das Aargauer Stimmvolk hat die Änderung der Kantonsverfassung zur Umsetzung des Bundesgesetzes über Geldspiele gutheissen.

Drucken
Das neue Geldspielgesetz stützt sich auf das Geldspielgesetz des Bundes.

Das neue Geldspielgesetz stützt sich auf das Geldspielgesetz des Bundes.

KEYSTONE/GAETAN BALLY

Die Aargauer Stimmberechtigten haben am Sonntag über die Änderung der Kantonsverfassung zur Umsetzung des Bundesgesetzes über Geldspiele entschieden. Mit einem Ja-Anteil von 90,43 Prozent wurde diese angenommen. Besonders gross war die Zustimmung in den Bezirken Aarau (92,39 Prozent) und Baden (91,82 Prozent), wo das Casino Baden zuhause ist.

Der Grosse Rat hatte die Änderung der Kantonsverfassung im Zusammenhang mit der Totalrevision des Geldspielgesetzes damals mit 116 zu 1 Stimmen gutgeheissen. Im Geldspielgesetz selbst werden die Vorgaben des Bundes umgesetzt. Das Gesetz ist politisch unbestritten.

Da sich das neue kantonale Geldspielgesetz künftig nicht mehr auf die Verfassung, sondern auf das Geldspielgesetz des Bundes stützen wird, ist die bisherige Bestimmung in der kantonalen Verfassung nicht mehr notwendig und soll aufgehoben werden. (lga)