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Kanton Aargau
Nach einem Einwohnerrats-Beschluss im Aargau sind für ein Referendum die Unterschriften von zehn Prozent der Stimmberechtigten nötig. Das hat das Bundesgericht entscheiden. Es wies eine entsprechende Beschwerde eines Aarauers ab.
Zur Beschwerde kam es folgendermassen: Der Aarauer Einwohnerrat hatte im Januar 2013 mehrere Finanzbeschlüsse gefasst. Ein Stimmbürger erhob gegen mehrere davon das Referendum mit je sechs gültigen Unterschriften von Stimmbürgern. Das Begehren wurde mangels der erforderlichen 1376 Unterschriften als nicht zustande gekommen erklärt.
Er verband seine Stimmrechtsbeschwerde mit dem Antrag, drei der fraglichen Beschlüsse seien dem obligatorischen statt dem fakultativen Referendum zu unterstellen, zudem sei die angesetzte Referendumsfrist auszusetzen.
Nach dem Aargauer Verwaltungsgericht im April 2013 hat nun auch das Bundesgericht die dagegen erhobene Beschwerde abgewiesen. Laut Gericht ist es zulässig, wenn für Referenden gegen Beschlüsse der Einwohnerräte der zehn grossen Gemeinden des Kantons Aargau die Unterschriften von zehn Prozent der Stimmberechtigten verlangt werden.
Insbesondere sei die für die Stadt Aarau verlangte Zahl von 1376 Unterschriften nicht grundsätzlich überhöht. Nicht zu beanstanden sei weiter, dass die Frist zur Ergreifung des Referendums auf 30 Tage festgelegt werde. (sda/az)