Riniken
Brasilianischer Post-Räuber erhält Einreiseverbot – trotz Verlobung mit Schweizerin

Der Brasilianer, welcher im Februar 2009 die Poststelle in Riniken (AG) überfallen hat, darf definitiv neun Jahre nicht mehr in die Schweiz einreisen, obwohl er mit einer Schweizerin verlobt ist. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.

Urs-Peter Inderbitzin
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Die Post in Riniken: Der Brasilianer überfiel die Filiale im Februar 2009

Die Post in Riniken: Der Brasilianer überfiel die Filiale im Februar 2009

Aargauer Zeitung

Der Brasilianer, welcher im Februar 2009 die Poststelle in Riniken (AG) überfallen hat, darf definitiv neun Jahre nicht mehr in die Schweiz einreisen, obwohl er mit einer Schweizerin verlobt ist. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.

Der heute 26-jährige Brasilianer war im Juni 2002 im Rahmen des Familiennachzugs zu seiner Mutter in die Schweiz gekommen, die einige Jahre vorher einen Schweizer geheiratet hatte.

Zunächst besuchte der junge Brasilianer eine Integrations- und eine Berufswahlschule, fand anschliessend aber keine Lehrstelle. Er war in der Folge grossmehrheitlich arbeitslos.

In den Jahren 2007 und 2008 war er temporär für zwei Zweigstellen der Post tätig. Mit den betrieblichen Abläufen bei der Post vertraut, beschloss der Brasilianer Mitte November 2008 zusammen mit einem Mittäter, Raubüberfälle auf abgelegene und personell schwach dotierte Poststellen zu begehen.

Zu diesem Zweck kaufte sich der Brasilianer auf dem Schwarzmarkt eine Schreckschusspistole samt Munition, wobei er annahm, dass es sich um eine vollwertige Faustfeuerwaffe handle.

Riedikon und Riniken

Am 2. Dezember 2008 überfielen die beiden Räuber die Poststelle Riedikon bei Uster (ZH). Sie passten morgens die Postangestellten ab und zwangen sie unter Waffengewalt zur Herausgabe von Franken und Euro. Die beiden Räuber erbeuteten dabei mehr als 30 000 Franken in mehreren Währungen.

Nach der Geldübergabe sperrten die Täter die Postangestellte in die Toilette des Postgebäudes ein, wo sie erst gut eine Stunde später von ihrem Chef befreit werden konnte.

Zwei Monate später war der Brasilianer, zusammen mit zwei weiteren Tätern, wieder auf Beutetour. Tatort war auch diesmal eine kleine Poststelle in Zürich. Der Raubüberfall misslang jedoch, weil die Postangestellte erklärte, sie könne die Türe nicht allein öffnen. Als sich gleichzeitig ein Linienbus dem Postgebäude näherte, liessen die Räuber von ihrem Vorhaben ab.

Am 4. Februar 2009 verübten die drei Täter den Raubüberfall auf die Poststelle in Riniken (AG). Dabei zwangen sie die Postangestellte nach Feierabend unter Waffengewalt, die bereits geschlossene Poststelle zu öffnen.

Sie erbeuteten insgesamt 20 000 Franken, kamen aber nicht weit. Die Polizei wartete vor der Post, weil es der Angestellten gelungen war, den Alarmknopf zu drücken.

Drei Jahre Haft

Das Bezirksgericht Brugg verurteilte den Brasilianer ein Jahr später wegen bandenmässigen Raubes und wegen mehrfacher Freiheitsberaubung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren. Gestützt auf diese Verurteilung entzogen die Migrationsbehörden dem Brasilianer die Niederlassungsbewilligung und wiesen ihn aus der Schweiz aus.

Damit nicht genug: Das Bundesamt für Migration ordnete gegen den Brasilianer eine – auch für den Schengenraum gültige – Einreisesperre von neun Jahren an.

Dagegen rief dieser das Bundesverwaltungsgericht an und machte in St. Gallen geltend, das Einreiseverbot sei unverhältnismässig, weil seine Mutter und seine Freundin in der Schweiz lebten. Er wolle bald heiraten und müsse zudem seine psychisch kranke Mutter betreuen.

Schutz der öffentlichen Ordnung und Sicherheit

Das Bundesverwaltungsgericht wies die Beschwerde ab. Angesichts der Schwere der Straftaten ist das öffentliche Interesse an der Fernhaltung des Brasilianers sehr gross, meinte das Gericht.

Er habe in kurzen Abständen wiederholt plan- und bandenmässig delinquiert und dabei die körperliche Integrität seiner Opfer in schwerer Weise beeinträchtigt.

Gegen dieses grosse öffentliche Interesse an seiner Fernhaltung – zum Schutz der öffentlichen Ordnung und Sicherheit – vermag das private Interesse des Brasilianers an einem weiteren Aufenthalt in der Schweiz nicht aufzukommen, meint das Gericht.

Seine Mutter könne auch von einer ebenfalls hier wohnenden Schwester betreut werden, und die Heirat mit der Schweizerin sei auch ausserhalb des Schengenraums möglich.