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Kanton Aargau
Der Regierungsrat hat die Botschaft zur Prämienverbilligung 2022 an den Grossen Rat überwiesen. Insgesamt soll etwas mehr Geld zur Verfügung stehen. Nicht weil sich die Prämienverbilligung inhaltlich verändert hätte, sondern wegen des Prämienanstiegs und des Bevölkerungswachstums.
Jedes Jahr muss der Grosse Rat festlegen, wie viel Prämienverbilligungsgelder im nächsten Jahr zur Verfügung stehen sollen. Für 2022 sollen es 375 Millionen Franken sein, so der Vorschlag der Regierung. Sie hat die entsprechende Botschaft an den Grossen Rat überwiesen.
Damit soll etwas mehr Geld noch dieses Jahr zur Verfügung stehen. Heuer sind es 366 Millionen Franken. Der Anstieg der Verbilligungen ist alleine mit dem Anstieg der Prämien sowie dem Bevölkerungswachstum begründet.
Es ist damit das erste Mal seit einigen Jahren, dass inhaltlich an der Prämienverbilligung nichts verändert wird. 2019 und 2020 wurden Anpassungen zu Gunsten von Haushalten mit Kindern gemacht, 2021 zu Gunsten von Alleinstehenden.
Von den 375 Millionen Franken wird der Bund voraussichtlich 233 Millionen Franken bezahlen. Damit blieben noch 142 Millionen für den Kanton. Damit ist man sogar leicht unter demjenigen Betrag, der im Aufgaben- und Finanzplan eingeplant wurde. Der Grosse Rat muss dieses Geld noch freigeben.
Das hat in den vergangenen Jahren regelmässig zu Diskussionen geführt. Wobei die Bürgerlichen jeweils weniger, die Linken jeweils mehr Geld forderten.
Vergangenes Jahr scheiterten aber beide Seiten mit ihren Anträgen. Die SVP hatte verlangt, dass der Kanton 130 statt 133,5 Millionen Franken zu den insgesamt 366 Millionen beisteuere. Die SP hatte verlangt, den Kantonsbeitrag auf 153 Millionen Franken zu erhöhen.
2019 ging die SP sogar noch einen Schritt weiter. Sie wollte den Kanton zuerst vom Verwaltungsgericht und später vom Bundesgericht dazu zwingen, mehr Geld für Prämienverbilligungen bereitzustellen. Der Kanton würde gegen bundesrechtliche Vorgaben verstossen, weil Personen des unteren Mittelstandes keinen Anspruch auf Prämienverbilligungen hätten, so die SP.
Vor Gericht blitzte die SP jedoch ab. Allerdings wurde gar nicht überprüft, ob der Kanton genügend Prämienverbilligungen auszahle oder nicht. Die Personen, die zusammen mit der SP den Kanton verklagt hatten, seien gar nicht klageberechtigt, so das Bundesgericht.
Vor diesem Hintergrund ist nicht auszuschliessen, dass es auch dieses Jahr wieder Diskussionen geben könnte. Claudia Rohrer, SP-Fraktionspräsidentin, sagt: «Unser erster Eindruck ist eher kritisch. Der Aargau ist im schweizweiten Vergleich zu knapp dran, untere Einkommensschichten werden zu wenig gut entlastet.» Man werden den Vorschlag der Regierung nun im Detail prüfen und dann über das weitere Vorgehen entscheiden.
Erwartungsgemäss genau anders tönt es bei der SVP. Grossrat Werner Scherer sagt: «Wir sind besorgt, dass die Kosten weiterhin steigen. Wir behalten uns Kürzungsanträge vor.» Aber immerhin, so Scherer weiter, liege die Regierung mit ihrem Vorschlag leicht unter dem Budget. Auch die SVP wird die Vorlage nun noch kritisch prüfen.