Der Grosse Rat hat eine überparteiliche Motion zu den Löhnen von schulischen Heilpädagoginnen ohne entsprechende Ausbildung überwiesen. Bis jetzt erhalten Lehrpersonen, welche diese Aufgaben übernehmen, nach fünf Jahren den entsprechenden Funktionslohn – dies soll sich nun ändern.
Kein Funktionslohn ohne Ausbildung: Dieser Grundsatz soll künftig im Aargauer Schulwesen gelten. Bisher erhielten Lehrpersonen, die als schulische Heilpädagoginnen und -pädagogen arbeiten, aber die entsprechende Ausbildung nicht haben, nach fünf Jahren dennoch den sogenannten Funktionslohn.
Müssten sie für diesen Zusatzlohn eine Weiterbildung absolvieren, könne man damit dem Fachkräftemangel zumindest ein Stück weit begegnen, verlangte die Motion. Der Regierungsrat wollte den Vorstoss, den zwölf Grossrätinnen unterzeichnet hatten, als unverbindlicheres Postulat entgegennehmen.
In der Stossrichtung sei sich die Regierung mit den Motionärinnen einig, sagte Bildungsdirektor Alex Hürzeler im Grossen Rat. Der Fachkräftemangel sei akut, doch bestehe die Gefahr, dass bereits etablierte Lehrpersonen zusätzlich fehlten, wenn sie noch eine Ausbildung machen müssten. Hürzeler hatte die rechte Ratsseite und die EVP auf seiner Seite. Sie unterstützten das Vorhaben ebenfalls als Postulat, nicht aber als Motion.
Die bisher beschlossenen Massnahmen gegen den Fachkräftemangel nützten zu wenig, sagte hingegen Ruth Müri (Grüne). Weder für die Schulleitungen noch für die Lehrpersonen gebe es derzeit genügend Ansporn für Weiterbildungen.
Im Aargau erhalten 720 Lehrpersonen den Funktionslohn für schulische Heilpädagoginnen, obwohl sie deren Ausbildung nicht haben, sagte Simona Brizzi (SP). Wolle man aber die hohe Sonderschulquote im Aargau senken, brauche es qualifizierte Fachkräfte an der Schule. Sowohl bei den Lehrpersonen also auch den Heilpädagogen. Der Vorstoss wurde schliesslich, als Motion, mit 70 Ja- zu 56- Nein-Stimmen überwiesen.