Bezirksgericht Kulm
Psychisch kranker Mann raste mit 140 km/h auf Polizisten zu: Jetzt steht das Urteil fest

Ein Mann, der mit 140 km/h auf zwei Polizisten zuraste, obwohl diese ihn zum Anhalten aufforderten, wurde unter anderem wegen eventualvorsätzlichen Tötung angeklagt. Heute Freitag hat das Bezirksgericht Kulm sein Urteil verkündet.

Zara Zatti
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Die Ursache für die Raserfahrt blieb vor Gericht unklar. (Symbolbild)

Die Ursache für die Raserfahrt blieb vor Gericht unklar. (Symbolbild)

Donato Caspari / caspfoto.ch

Vor zwei Jahren fuhr ein Schweizer mit viel zu hoher Geschwindigkeit nur knapp an zwei Kantonspolizisten vorbei. Nun ist das Urteil bekannt: Der Angeklagte wird der Gefährdung des Lebens, der qualifizierten Verletzung der Verkehrsregeln, des Fahrens ohne Führerscheins, des Fahrens in unfähigem Zustand, der versuchten Vereitelung der Blutprobe und der schweren Verkehrsregelverletzung schuldig gesprochen.

Vom Vorwurf der versuchten eventualvorsätzlichen Tötung wird er freigesprochen. Ein bewusster Schlenker in Richtung des Kantonspolizisten konnte nicht nachgewiesen werden. Der Angeklagte wird zu einer Freiheitsstrafe von 3,5 Jahren verurteilt. Hinzu kommt eine stationäre Massnahme nach Art. 60. Er muss sich also in Therapie begeben, um seine Alkohol- und Kokainsucht und seine Persönlichkeitsstörung zu behandeln. Zusätzlich muss der Verurteilte den beiden Kantonspolizisten eine Genugtuung von je 500 Franken zahlen und trägt die Verfahrenskosten zu drei Vierteln. Das Motorrad wird beschlagnahmt.

«Ein bewusster Schwenker in Richtung des Kantonspolizisten kann aufgrund der physikalischen Gegebenheiten ausgeschlossen werden», begründete Gerichtspräsident Christian Märki den Freispruch vom Vorwurf der versuchten Tötung.. So habe das Verkehrsgutachten ergeben, dass für die Lenkbewegung eine Strecke von 70 Metern nötig gewesen wäre. Dies haben die Gegebenheiten am Unfallort nicht zugelassen.

Das Gericht hält den Mann nicht für schwer psychisch gestört

Für das Urteil lagen dem Gericht zwei psychiatrische Gutachten vor, welche zu einer anderen Einschätzung kamen. Das Gericht stützte sich auf das Urteil von Psychiater Josef Sachs, welcher eine Alkohol- und Kokainsucht beim Angeklagten feststellte sowie eine Persönlichkeitsstörung vom instabilen Typ. Als Folge kommt die in der Regel deutlich kürzere Massnahme nach Artikel 60 zum Zuge, die in erster Linie die Sucht therapiert.

«Mit seinem Verhalten brachte er die Polizisten in erhebliche Gefahr»

Staatsanwalt Simon Burger hatte eine Massnahme nach Artikel 59, auch bekannt als «kleine Verwahrung» und eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren gefordert. Mit dem Urteil zeigte er sich nach der Verhandlung dennoch zufrieden.

In Bezug auf die Gefährdung des Lebens erachtete das Gericht den 32-jährigen Schweizer als schuldig: «Mit seinem Verhalten brachte er die Personen an der Unfallstelle in erhebliche Gefahr. Wären die Beteiligten nicht ausgewichen, hätte er keine Chance gehabt zu bremsen», erläuterte Märki.