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Kanton Aargau
Mike Müller als «Bestatter» kommt in der SRF-Kultserie zu seinen Aufträgen, wenn er die Polizei bei Ermittlungen unterstützt. Dass er von einem Spital den Auftrag erhalten hätte, verstorbene Patienten zu begraben, kommt in der TV-Serie nicht vor. Es wäre auch unspektakulär und würde kaum Stoff für eine spannende Folge bieten.
Stoff für einen politischen Vorstoss bietet aber die Vergabepraxis des Kantonsspitals Aarau (KSA), wenn es um Bestattungen geht. SVP-Fraktionschef Jean-Pierre Gallati reicht heute Dienstag im Grossen Rat eine Interpellation dazu ein. Darin schreibt Gallati, das Verwaltungsgericht habe KSA schon 2003 untersagt, Angehörige von verstorbenen Personen an ein einziges Bestattungsunternehmen zu verweisen. «Die Frage ist, ob sich das KSA umgestellt hat», sagt Gallati gegenüber Tele M1.
Das Spital habe offenbar ein Merkblatt herausgegeben für Angehörige, auf dem alle Bestattungsfirmen aufgelistet seien. Der Erfolg des Merkblattes ist laut Gallati gering. «Nur 25 Prozent der Bestattungen gehen an Mitbewerber, immer noch 75 Prozent an den früheren Monopolisten.» Dies bei einem Auftragsvolumen von rund einer Million Franken pro Jahr.
Man gebe keine Empfehlungen ab und greife nicht in den Markt ein, entgegnet Spitalsprecherin Isabelle Wenzinger. «Das KSA verstösst nicht gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts», sagt sie dem Sender.
Das Spital bevorzuge und benachteilige niemanden, man gebe einzig ein Merkblatt ab. Darauf fänden Angehörige eine Liste der Bestattungsunternehmen, «aus welcher sie auswählen können, wem sie den Auftrag vergeben möchten.»
Kritisiert hatte Gallati zuvor auch die Praxis des KSA bei Verlegungsflügen mit dem Helikopter. Bisher hatte das Spital dabei automatisch die Rettungsflugwacht Rega aufgeboten. Dies soll sich künftig ändern, wie Tele M1 meldet.
Im Hinblick auf das neue Spitalgesetz habe das KSA entschieden, «im Regelfall auch Sekundärtransporte in der Luft über die Sanitätsnotrufzentrale 144 zu veranlassen». Dies bedeutet, dass die Spitalleitung künftig nicht nur die Rega, sondern auch die Alpine Air Ambulance (AAA) bei Verlegungsflügen berücksichtigen will.
(fh)